Unfallversicherungen – der kleine feine Unterschied

Kommt es trotz aller Unfallverhütungsmaßnahmen zu einem tödlichen Arbeitsunfall oder einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit, dann sichert die gesetzliche Unfallversicherung die Hinterbliebenen mit finanziellen Leistungen ab.

Während auch Schüler, Studenten und Kindergartenkinder gesetzlich unfallversichert sind, müssen sich Hausfrauen, Unternehmer oder Selbstständige privat versichern. Die private Unfallversicherung
Im Gegensatz zur GUV deckt die private Unfallversicherung ausschließlich Unfälle und keine Krankheiten oder Krankheitsfolgen ab.

Dabei sichert sie aber auch Unfälle ab, die sich in der Freizeit ereignen, etwa beim Sport, im Haushalt oder auf privaten Veranstaltungen. Der Versicherungsschutz ist weder örtlich noch zeitlich begrenzt. Er gilt rund um die Uhr und weltweit.

Dabei kann eine private Unfallversicherung als Ergänzung zur GUV oder als Ersatz abgeschlossen werden. Die Leistungen und Konditionen können zum Teil frei vereinbart werden. So können Versicherungsnehmer zusätzliche Leistungen wie Krankenhaustagegeld, Unfalltagegeld oder kosmetische Eingriffe integrieren. (dr)

Foto: Shutterstock

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