Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Aussagen des ehemaligen Versicherungsmanagers Sven Enger in einem aktuellen „Stern“-Interview scharf kritisiert. Die zentrale These Engers, der Lebensversicherung drohe ein „Crash“, entbehre jeder sachlichen Grundlage.
Der GDV hält die Ansichten des ehemaligen Chefs von Standard Life Deutschland für „unverantwortliche und unfundierte Panikmache“. „Herr Enger möchte ein Buch verkaufen“, sagte Peter Schwark, Mitglied der GDV-Geschäftsführung, in Anspielung auf Engers Buch „Alt, arm und abezockt“, das am 12. Januar erscheint. „Werbung zu machen ist legitim, nicht aber das bewusste Schüren vollkommen unbegründeter Ängste.“
Die deutschen Lebensversicherer könnten nicht nur heute, sondern auch in Zukunft alle Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden erfüllen. „Und das selbst in Extremszenarien, die statistisch nur einmal in 200 Jahren auftreten“, betonte Schwark. Dies belege die aktuelle Solvenzkapitalquote der Branche, die mit 344 Prozent weit über dem geforderten Wert von 100 Prozent liege. Auch die Deutsche Bundesbank bescheinige den Lebensversicherern in ihrem jüngsten Finanzstabilitätsbericht solide Solvenzquoten.
„Raus aus den Policen!“
Auch Engers Aussage, viele Lebensversicherer würden auch in den nächsten Jahren den Garantiezins nicht mehr erwirtschaften können, sei falsch. „Ausnahmslos alle Lebensversicherer erfüllen die Garantieverzinsung für ihre Kunden – ohne Wenn und Aber. Für die künftigen Zinsverpflichtungen haben die Lebensversicherer bis zum Jahresende 2017 mehr als 60 Milliarden Euro als zusätzliche Kapitalpuffer aufgebaut“, so der Verband.
Verägert zeigt man sich beim GDV auch über Engers Satz „Ich rate allen, deren Verträge noch länger laufen: Raus aus den Policen!“ Damit offenbare er, dass er seine kommerziellen Interessen über die Interessen der Kunden stelle. „Lebensversicherungen sind nicht nur sicher, sondern bieten gerade im aktuellen Zinsumfeld eine attraktive Verzinsung. Mit einer Kündigung verzichten Kunden zudem nicht nur auf Rendite, sondern auch auf den Risikoschutz einer Lebensversicherung im Todesfall oder auch bei Berufsunfähigkeit des Versicherten.“ (kb)
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