Unisex-Tarife: EuGH-Urteil setzt Mathematik außer Kraft

In Zukunft soll es gleiche Beiträge und Leistungen für Mann und Frau geben. Ein Urteil aus Luxemburg stellt die Kalkulationswelt der Versicherer auf den Kopf. Cash. zeigt die Konsequenzen für Kfz-, Lebens- und Krankenversicherungen aus Sicht von Verbrauchern und Vermittlern.

europa gericht eugh

Text: Detlef Pohl

Das Ungemach für die eingefahrenen Kalkulationsmethoden der deutschen Personen- und Autoversicherer hatte sich lange angekündigt: Bereits Ende September 2010 schlug ein Gutachten von Juliane Kokott, Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus Deutschland, wie eine Bombe ein.

Danach ist die bisherige unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen in Versicherungsverträgen weitgehend europarechtswidrig. Geschlechtsspezifische Beiträge dürfe es in Zukunft nicht mehr geben. Unisex-Tarife für Versicherungen seien angesagt.

Das hat die Generalanwältin, die die EuGH-Richter bei laufenden Verfahren mit unabhängigen Rechtsgutachten bei der Urteilsfindung unterstützt, in ihren Schlussanträgen zu einem belgischen Fall vor dem EuGH klargestellt. Nur „eindeutig nachweisbare biologische Unterschiede“ zwischen den Geschlechtern rechtfertigen eine Ungleichbehandlung (Az.: C-236/09).

Zwei Männer hatten vor dem belgischen Verfassungsgerichtshof gegen die Ausnahmeregelungen zur EU-Richtlinie 2004/113/EG geklagt, um künftig einen geringeren Beitrag für ihre Lebensversicherung zahlen zu müssen. In Belgien gibt es geschechtsspezifische Unterschiede nur in der Lebensversicherung.

EuGH-Urteil trifft deutsche Versicherer hart

Das Gutachten hatte die deutschen Versicherer zwar in Unruhe versetzt, weil der EuGH dem Votum seiner insgesamt acht Generalanwälte zumeist folgt. Doch insgeheim hatte die Branche wohl auf ein deutlich milderes Urteil aus Luxemburg gehofft, weil man von der Rechtmäßigkeit der Kalkulationsgrundlagen überzeugt ist.

Diese Hoffnung erfüllte sich jedoch nicht. Das Urteil vom 1. März 2011 fiel sogar noch schärfer aus als von Kokott gefordert: Die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als „Risikofaktor“ in den Versicherungsverträgen ist eine unzulässige Diskriminierung. Versicherer müssen ab Ende 2012 geschlechtsneutrale Tarife und Leistungen anbieten.

Doch der Reihe nach: Die europäische Richtlinie verbietet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Von diesem Grundsatz darf allerdings bei Versicherungen abgewichen werden, sofern das Geschlecht ein „bestimmender Risikofaktor“ ist.

Laut Kokott werde die Lebenserwartung nicht nur vom Geschlecht, sondern individuell stark von wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten beeinflusst, etwa soziales Umfeld, Ernährung, Genussmittel- und Drogenkonsum, Stress in Beruf und Alltag oder Freizeitaktivitäten. Daher sei eine Ungleichbehandlung wegen der statistisch gesehen längeren Lebenserwartung von Frauen keineswegs gerechtfertigt. Die nun vom EuGH entschiedene Einführung von Unisex-Tarifen, also Tarifen mit identischem Preis für Männer und Frauen gleichen Alters und ansonsten gleicher Risikolage, trifft die deutsche Versicherungslandschaft hart.

Seite 2: Gravierende Änderungen in der Tarifkalkulation

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