Ab Dezember 2012 sind Versicherungsgesellschaften verpflichtet, Unisex-Tarife anzubieten. So hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat sich mit den Auswirkungen der neuen Regeln auf die einzelnen Produkte beschäftigt.
Nach Einschätzung der berufsständischen Vertretung der Versicherungs- und Finanzmathematiker werden die Konsequenzen der geschlechtsunabhängigen Kalkulation insbesondere in der Personenversicherung zum Teil beträchtlich sein: „Gewinnern“ stehen „Verlierer“ gegenüber und insgesamt dürfte es teurer werden.
Bislang ist es so, dass Frauen aufgrund ihrer statistisch gesehen höheren Lebenserwartung in der Regel mehr für private Rentenversicherungen bezahlen. Dafür sparen sie bei Kfz-Policen, weil sie durchschnittlich weniger Unfälle verursachen.
Die versicherungsmathematische Umsetzung des Urteils sehen die Aktuare als weniger problematisch an. Besorgniserregend seien indes die zu erwartenden Folgen in der privaten Altersvorsorge. Der DAV rechnet damit, dass der Versorgungsgrad der Bevölkerung bei Altersvorsorgeprodukten sinken dürfte.
Spürbare Veränderungen bei Rentenversicherungen
In der Lebensversicherung erfordere das EuGH-Urteil zur Unisex-Kalkulation die Ableitung neuer Risikomerkmale und damit die Neukalkulation der Tarife für das Neugeschäft, so die DAV. Vermutlich müssten entsprechende Sicherheitszuschläge berücksichtigt werden.
Für die privaten Rentenversicherungen rechnen die Aktuare mit spürbaren Veränderungen der Beiträge. In der Folge bedeutet dies, dass Männer mehr und Frauen weniger bezahlen werden als bisher. Daher sei zu vermuten, dass zukünftig weniger Männer eine Rentenversicherung abschließen.