Zu größeren Beitragsveränderungen werde es auch bei Risikolebensversicherungen kommen, wobei der Preis im Verhältnis zur Versicherungssumme eher gering bleiben werde. Nur mäßige Preisveränderungen seien bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) zu erwarten, da das Hauptmerkmal zur Kalkulation nicht das Geschlecht, sondern der Beruf ist.
Bei der privaten Krankenversicherung habe das Urteil zur Folge, dass die Beiträge für Männer teurer und die der Frauen günstiger würden. Das gelte für das Hauptzugangsalter in der PKV, das bei 30 Jahren liegt.
Auch in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) dürften die notwendigen Neukalkulationen zu Veränderungen führen. Der DAV rechnet dabei mit einer Verteuerung. Die geschlechtsunabhängige Kalkulation ergebe bei Entgeltumwandlungen, soweit die Leistungen auf Alters- und Invalidenrenten beschränkt sind, Preissteigerungen für Männer und damit eine geringere Attraktivität. (ks)
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