Nun läuft er also, der Countdown der Bisex-Tarifwelt. Die Anzahl der Tage, an denen die geschlechtsspezifisch kalkulierten Tarife noch erhältlich sind, ist nur noch zweistellig.
Autor ist Franz Josef Rosemeyer, A.S.I. Wirtschaftsberatung AG
Als Konsequenz aus dem EUGH-Urteil (C-236/09) vom 01. März 2011 dürfen für das Neugeschäft nach dem 21.12.2012 nur noch geschlechtsneutral kalkulierte Tarife (Unisex-Tarife) angeboten werden.
Die Werbebotschaften der Produktanbieter sind inzwischen deutlich wahrnehmbar, die öffentliche Diskussion und die mediale Präsenz des Themas sind allerdings noch recht verhalten.
Die in unterschiedlichen Medien vorgestellten Ergebnisse einer von der Continentale Krankenversicherung a.G. in Auftrag gegebenen Studie besagen, dass sich 81 Prozent der Befragten „eher schlecht“ oder „schlecht“ über die Einführung von Unisextarifen informiert fühlen.
Vielleicht ist das der Grund, warum der Markt im Hinblick auf diese Thematik noch nicht spürbar in Bewegung gekommen ist.
Auswirkungen von Unisex größer als Garantiezinssenkung
Gefühlt war die Aufregung um die Absenkung des Garantiezinses bei Lebens- und Rentenversicherungen zum gleichen Zeitpunkt in 2011 viel größer, obwohl die unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen aus der Abschaffung der Bisex-Tarifwelt wesentlich höher sind.
Je nach Produkt, insbesondere bei der Absicherung biometrischer Risiken, können sich Beitragsunterschiede von mehreren tausend Euro über die Laufzeit ergeben, ohne Berücksichtigung von Zinseszinseffekten.
Auch wenn seit der Verschiebung der Regelaltersgrenze die Notwendigkeit zusätzlicher privater Altersvorsorge nicht mehr Gegenstand täglicher politischer Diskussion war, sollte spätestens seit dem Vorstoß von Frau von der Leyen mit ihren Plänen zur Altersvorsorge die Notwendigkeit zusätzlichen und eigenverantwortlichen Sparens klar geworden sein.
Die Ministerin knüpft schließlich die Privatvorsorge sogar als Bedingung an ihr favorisiertes Modell der Zuschussrente.
Auch wenn ihr Modell selbst in der eigenen Partei keine uneingeschränkte Zustimmung findet, so hat Frau von der Leyen mit ihren Überlegungen dennoch die Grundprinzipien für ein auskömmliches Alterseinkommen deutlich umrissen. Der Bedarf an zusätzlicher privater Vorsorge ist also offensichtlich.
Aufklärung der Verbraucher essentiell
Wenn die Ergebnisse der oben genannten Studie also richtig sind, wird es gerade im Hinblick auf die Vorsorgeprodukte höchste Zeit, die Verbraucher über die Auswirkungen, die sich durch die Einführung von Unisex-Tarifen ergeben, zu informieren.
Dabei sind neben den Medien auch die Produktanbieter und vor allem auch die Vermittler gefragt. Schließlich sollte jeder Kunde eine ausreichende Informationsgrundlage haben, um die Vorteile, die er sich entsprechend seines Bedarfs durch rechtzeitiges Handeln dauerhaft sichern kann, auch tatsächlich zu realisieren.
Foto: A.S.I. Wirtschaftsberatung AG