Erfahrungsgemäß gehen bei einer derartigen Bestandsübertragung 25 Prozent der Kunden verloren, weil sie keinen neuen Maklervertrag unterschreiben oder zu einem anderen Berater abwandern. Dieser Umstand wird bei der Findung des Kaufpreises sicherlich eine Rolle spielen und zu einem geringeren Erlös für den Verkäufer führen.
Arbeitet der bisherige Makler jedoch in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, dann überträgt er auf seinen Nachfolger nicht die einzelnen Kundenbeziehungen, sondern die Anteile an seiner GmbH oder GmbH & Co. KG. Der Bestand der Verträge und Kundenbeziehungen wird durch die Übernahme der Gesellschaftsanteile nicht berührt, weil die Makleraufträge auf den Namen der Gesellschaft laufen.
Ermittlung eines realistischen Kaufpreises
Zur Vorbereitung des Verkaufs sollte vorher auch ein realistischer Kaufpreis des bestehenden Maklerunternehmens ermittelt werden. Erfahrungsgemäß gehen die Auffassung von Käufer und Verkäufer auseinander. Daher schafft es Vertrauen, wenn durch eine neutrale Person der Wert des Bestandes ermittelt wird. Derartige Dienstleistungen bieten spezialisierte Unternehmen an. Mitunter helfen sie sogar bei der Suche eines Nachfolgers, wenn dies gewünscht wird.
Folgewirkungen berücksichtigen
Vor einem Verkauf sollten außerdem alle Folgewirkungen bedacht werden. Gehören Grundstücke zum Unternehmen, die vorher aus dem Gesellschaftsvermögen herausgelöst werden müssen, weil sie beim bisherigen Besitzer verbleiben sollen?
Auch die Steuern gilt es zu optimieren – für Verkäufer und Käufer. Für Letzteren hat nämlich die Rechtsform spürbare Auswirkungen. Beim Kauf einer GmbH kann er die Kosten zunächst steuerlich nicht geltend machen. Das ist erst dann möglich, wenn er die GmbH irgendwann einmal auflöst oder verkauft. Im ungünstigsten Fall erst am Ende seiner gewerblichen Tätigkeit.
Übernimmt ein Käufer eine Kommanditgesellschaft samt ihren Beständen, kann er diese Kosten hingegen über fünf Jahre abschreiben. Wegen der anderen steuerlichen Behandlung erzielt der Verkäufer einen wesentlich realistischeren Preis. Es lohnt sich also, die Unternehmensnachfolge langfristig und gründlich vorzubereiten.
Autor Volker Schmidt ist vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer bei der seb Steuerberatungsgesellschaft mbH und Experte für Bestandsübertragungen und Unternehmensnachfolge.
Foto: seb Steuerberatungsgesellschaft