Aus Vorsichtsgründen könnte im Schenkungsvertrag eine Sanktion vereinbart werden, falls die Beschenkten versuchen, die Stimmrechtsvollmacht zu widerrufen. Eine zwar etwas schwächere, aber auch wirkungsvolle Alternative sind Vetorechte für den Schenker, sodass er unerwünschte Maßnahmen verhindern kann.
Dies sind nur einige Beispiele der vielen Möglichkeiten im deutschen Recht, wie Unternehmer Anteile auf Nachfolger übertragen und dabei sicherstellen können, dass sie auf Entscheidungen im Unternehmen weiterhin maßgeblich einwirken können.
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Die Autoren sind Rechtsanwalt Lars-Alexander Meixner LL.M., Partner und Leiter des Stuttgarter Standorts der KPMG Rechtsanwalts-gesellschaft mbH, und Rechtsanwalt Mark Uwe Pawlytta, Salary Partner und Leiter des Bereichs Familienunternehmen, Nachfolge und Stiftungen der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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