Zudem empfiehlt es sich auch über weitreichendere Folgen einer schweren Erkrankung nachzudenken. Was passiert mit einer sich im Besitz zweier Eigentümer befindlichen GmbH, wenn einer der beiden verstirbt? Angenommen, der Ehepartner möchte oder muss den an ihn fallenden Gesellschaftsanteil verkaufen. Lässt sich dieses Szenario abbilden? Reichen die Rücklagen der GmbH, um diesen Anteil zu übernehmen? Wie steht es um die anfallende Erbschaftssteuer?
Zeitersparnis und Kostentransparenz
Die Lösung dieser Fragen gehört in die Hand qualifizierter Anwälte. Allerdings steht für diesen sehr speziellen Bereich der Rechtsberatung regional nicht immer ein Anwalt mit Erfahrung zur Verfügung.
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Inzwischen gibt es die Möglichkeit, den auf diese Themen spezialisierten Anwalt per Telefon oder Videokonferenz an den Schreibtisch des Unternehmers zu bringen. Im persönlichen Gespräch kann so erörtert werden, welcher Handlungsbedarf besteht und zugleich eine Lösung in Auftrag gegeben werden.
Der Vorteil dabei ist neben der Expertise der tätigen Juristen sowohl die Zeitersparnis als auch die Kostentransparenz für die neben der privaten Vorsorgevollmacht benötigte Unternehmervollmacht.
Der Autor Matthias Schmutzler ist seit Juli 2013 Vorstand der Deutschen Vorsorgedatenbank AG.
Fotos: DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG / Shutterstock