Unverheiratete Paare: Sparpotenziale bei Policen

Dass man als Ehepaar einige finanzielle Vorteile hat, ist vielen bewusst – doch auch Unverheiratete können durch clevere Policenoptimierung Geld sparen. In der aktuellen Ausgabe präsentiert das Verbrauchermagazin Finanztest (1/2017) Sparpotenziale bei Policen.

Unabhängig vom Beziehungsstatus können sich Paare über eine Risikolebensversicherung gegenseitig absichern.
Unabhängig vom Beziehungsstatus können sich Paare über eine Risikolebensversicherung gegenseitig absichern.

1. Haftpflichtversicherung
Zieht ein unverheiratetes Paar zusammen, reicht den Experten von Finanztest zufolge eine gemeinsame Haftpflichtpolice. Voraussetzung sei allerdings, dass beide Personen im Vertrag namentlich genannt werden. Bei ausdrücklichen Single-Tarifen müsse der Schutz demnach erweitert werden. Hier lohne ein prüfender Blick in die Policen.

In der Regel könne der jüngere Vertrag problemlos gekündigt werden. Versicherer erstatteten aus Kulanz den Anteil der Prämie für das restliche Versicherungsjahr. Finanztest rät allerdings dazu, zuerst beide vorhandenen Haftpflichtversicherungen auf ihre Leistungsfähigkeit zu prüfen und den besseren Tarif zu behalten.

Ein Nachteil der gemeinsamen Versicherung: Gegenseitige Schäden der Partner seien nicht versichert und sollte Einer den Anderen aus Versehen verletzen, könne es sein, dass die Krankenversicherung des Verletzten die medizinischen Kosten zurückverlangt. Daher lohne ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen. Hier sollte eine Klausel enthalten sein, die Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern für unverheiratete Paare abdeckt.

2. Auslandsreise-Krankenversicherung
Auch in der Auslandsreise-Krankenversicherung sei eine gemeinsame Police für unverheiratete Paare möglich. Insbesondere für gesetzlich Krankenversicherte ist eine solche Police laut dem Verbrauchermagazin wichtig. Trotzdem lohne es sich, bei dem Versicherer nachzufragen, da manche Konzerne gemeinsame Policen nur für Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften anböten.

3. Hausratversicherung
Zieht ein Paar zusammen, ist den Finanztest-Experten zufolge eine gemeinsame Hausratversicherung ausreichend – dies habe auch keinerlei Nachteile. Allerdings solle geprüft werden, ob sich eine Hausratversicherung beim Wert des gemeinsamen Hausrats überhaupt lohnt. Zudem sollten Paare daran denken, die Versicherungssumme im Vertrag zu erhöhen, da sie sonst unter Umständen unterversichert sein könnten.

Seite zwei: Absicherung im Todesfall

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