Die Corona-Pandemie hat die Urlaubsplanung der Deutschen weiterhin fest im Griff. Jeder oder jede Vierte gibt (23 Prozent) an, deswegen auf den diesjährigen Urlaub zu verzichten. Gleichwohl haben haben 21 Prozent bereits einen Urlaub im Jahr 2021 gebucht und 13 Prozent befinden sich aktuell in der Planung ihres Urlaubs. 18 Prozent der Deutschen geben an, spontan buchen zu wollen.
Die aktuelle Clark-Umfrage zeigt allerdings auch einen alarmierenden Trend: Nur knapp jeder oder jede Zweite, der im Jahr 2021 einen Urlaub geplant hat (55 Prozent), geht davon aus, diesen trotz Corona auch antreten zu können. 45 Prozent glauben nicht, in den Urlaub starten zu können.
Frühzeitige Absicherung ratsam
Wer sich im Jahr 2021 dazu entscheidet in den Urlaub zu fahren, muss sich darüber bewusst sein, dass verschiedene Reiseversicherungen möglicherweise nicht greifen, betont Clark-Gründer Dr. Marco Adelt. Seitdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 11. März 2020 das Coronavirus als Pandemie klassifiziert hat, entfielen bei vielen Versicherern in diesem Zusammenhang die Leistungen und der Schutz, so Adelt. Auch eine amtliche Quarantäne-Maßnahme fällt nicht unter den Versicherungsschutz – genauso wenig wie aus Angst vor Covid-19 eine Reise nicht anzutreten.
„Wichtig ist es daher vor allem, sich im ersten Schritt genau darüber zu informieren, was verschiedene Reiseversicherungen konkret abdecken“, so der COO und Co-Gründer von Clark. Oft wird während der Urlaubsplanung eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Diese schütze Versicherte vor Stornokosten, wenn die Reise nicht angetreten werden könne.
Reiserücktrittsversicherung und Corona
Ob die Reiserücktrittsversicherungen im Fall einer Corona-Erkrankung greifen, ist vom jeweiligen Versicherer abhängig. In solchen Fällen sollte die Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung direkt beim Versicherer erfragt werden.
Tipp: Die meisten Versicherer haben ihre Regelungen zur Corona-Thematik auch auf Ihren Webseiten unter Aktuelles hinterlegt. Eine Reiseabbruchversicherung wiederum erstatte die Kosten, wenn Reisende ihre Reise ungeplant vorzeitig beenden müssen. Ein Grund für den vorzeitigen Abbruch einer Reise kann eine Erkrankung darstellen.
Corona-Verdachtsfall im Urlaub: Was nun?
Wichtig für Urlauber: Die deutsche Krankenversicherung endet an der Grenze. Wer sich zu Zeiten einer Pandemie ins Ausland begibt, sollte daher auf alle Fälle eine Auslandsreisekrankenversicherung haben. Bei Verdacht auf eine Covid-19 Erkrankung zahlt diese den Test und etwaige Behandlungen vor Ort. Dagegen könne trotz europäischem Krankenversicherungsschein bei der gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme von Leistungen im Ausland nicht immer garantiert werden.
„Jedoch ist auch bei einer Auslandskrankenversicherung der Leistungsumfang natürlich begrenzt“, erklärt Adelt. „Sie greift beispielsweise nicht, wenn Reisende im Urlaub vorsorglich einen Corona-Test machen möchten. Dafür muss ein konkreter Verdacht auf eine Covid-Infektion bestehen, beispielsweise durch eine Kontaktkette zu einer erkrankten Person. Die Auslandsreiseversicherung sollte außerdem unbedingt bereits vor der Reise abgeschlossen werden, da sie nur für Auslandsreisen gilt, die in der Zukunft liegen und noch nicht angetreten wurden“, so Adelt.