Urteil: Belehrungspflichten des Rechtsanwalts bei Anlegerklagen

Als Fazit bleibt festzuhalten: Die Haftung eines Anlageberaters oder Fondsverantwortlichen bestimmt sich regelmäßig auch nach den Umständen des Einzelfalles.

Genau diese Umstände des Einzelfalles hat sodann auch der Rechtsanwalt, der prüfen soll, ob mit Aussicht auf Erfolg für einen Anleger Schadensersatzansprüche begehrt werden können, zu prüfen.

Pauschalierungen und verklausulierte Aufklärungen über Prozessrisiken durch den späteren Rechtsanwalt sind mindestens gleich unzureichend, wie eine solche Beratung, die zur früheren Investitionsentscheidung des Anlegers geführt hat. Pauschalangebote sollten daher kritisch geprüft werden.

Oliver Renner ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker, Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim und der Fachhochschule Schmalkalden für das weiterbildendende Studium zum Finanzfachwirt; stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses ”Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht” der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Zudem ist er Netzwerkpartner in der Vereinigung zum Schutz von Anlage- und Versicherungsvermittlern (VSAV).

Foto: Oliver Renner

 

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