Das Gericht hob zum einen auf die bestehende Gemeindeverordnung ab, wonach Hunde außerhalb bebauter Ortslagen umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen seien, wenn sich andere Personen nähern.
Zum anderen sah es den Jogger für berechtigt an, den sich nähernden Hund auf Abstand zu halten, weil er auf die Schnelle nicht erkennen konnte, welche Gefahr von ihm ausging. Da er sich dabei verletzte, musste der Hundehalter für alle Folgen haften und Schmerzensgeld zahlen.
Versicherung schützt vor Ersatzansprüchen
Die Württembergische Versicherung rät in diesem Zusammenhang allen Hundehaltern, eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Sie schützt umfassend vor den Ersatzansprüchen bei den unterschiedlichsten Schadenfällen, die der eigene Hund verursacht.
In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind Hundehalter laut Gesetz zum Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung verpflichtet. (bm)
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