Gute Nachricht für alle Kinder mit Sparschweinen: Eigentum ist Eigentum! Eltern dürfen das Geld ihres minderjährigen Nachwuchses nicht ausgeben, wenn es den Kindern eindeutig gehört. Darüber berichtet die Arag Versicherung.
Das Oberlandesgericht Celle geht sogar noch einen Schritt weiter und verbietet die Verwendung der Ersparnisse selbst dann, wenn die Familie in finanziellen Schwierigkeiten steckt und das Kind eingewilligt hat.
Vielmehr greift die Pflicht der Vermögensvorsorge: So wurde ein Vater, der das großelterliche Erbe seiner Tochter in den Hausbau gesteckt hatte, dazu verurteilt, ihr nicht nur die entnommene Summe zurückzuzahlen, sondern die Zinsen gleich noch obendrauf zu legen. Nicht bekannt ist, ob das Mädchen nun Miete fürs Kinderzimmer zahlen muss (Az.: 21 UF 89/17).