Zum Jahresbeginn wurde die Zurechnungszeit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente für Neurentner verbessert. Dennoch bleibt der gesetzliche Schutz dürftig. Jeder Vierte muss seinen Beruf vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Auf was man bei der Einkommensabsicherung achten sollte, erklärt die Universa.
Zum Jahresbeginn wurde die Zurechnungszeit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente für Neurentner verbessert. Durch sie wird der Versicherte bei Eintritt der Erwerbsminderung so gestellt, als ob er weitergearbeitet hätte, wie bisher.
Statt bisher bis zum Alter von 62 Jahren und 3 Monaten werden die Zeiten jetzt bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze hochgerechnet. In 2019 liegt diese bei 65 Jahren und 8 Monaten und steigt schrittweise bis 2031 auf 67 Jahre an. Für Neurentner führt dies zu einer schrittweise höheren Absicherung bei Erwerbsminderung.
Seite 2: Zum Leben reicht es kaum