Zum anderen bleiben die Hürden hoch. Von 350.547 gestellten Anträgen auf Erwerbsminderungsrente wurden in 2017 nach DRV-Angaben nur 177.059, also knapp etwas mehr als die Hälfte, bewilligt. Ausschlaggebend für eine Bewilligung ist das beurteilte Restleistungsvermögen am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Liegt das unter drei Stunden pro Tag, gibt es die volle Rente, bei drei bis sechs Stunden nur die Hälfte. Wer noch über sechs Stunden arbeiten kann, geht leer aus. Der bisher ausgeübte und erlernte Beruf bleibt dabei unberücksichtigt.
Arbeitskraft absichern
Insofern betonen die Experten der Universa, dass das Arbeitseinkommen unbedingt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) geschützt werden sollte. Auch Verbraucherschutzorganisation wie der Bund der Versicherten hält eine BU-Versicherung für Berufstätige für unverzichtbar. Leider sieht die Realität so auch, dass gerade mal ein Viertel der berufstätigen Bevölkerung über die notwendige Versicherung verfügen.
Die BU-Rente wird bereits gezahlt, wenn man seinen Beruf zu mehr als der Hälfte nicht mehr ausüben kann. Bei Abschluss sollte man darauf achten, dass die Rentenhöhe zum Leben ausreicht und bereits rückwirkend ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit gezahlt wird.
Zudem sollte sich die getroffene Vorsorge bei steigendem Einkommen und Lebensereignissen, wie Heirat, Geburt eines Kindes und Eigenheimkauf, ohne erneute Gesundheitsprüfung ausbauen lassen. (dr)
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