Verbesserter Unfallschutz: Universa verzichtet auf Mitwirkungsanteil 

Foto: Universa
Die Universa hat die Bedingungen ihrer Unfallversicherung verbessert

Die Universa hat ihre private Unfallversicherung verbessert und den Schutz erweitert. Als Besonderheit wird im Exklusiv-Tarif auf die Anrechnung eines Mitwirkungsanteils verzichtet. Damit drohen Versicherten keine Leistungskürzungen, wenn Krankheiten und Gebrechen mitgewirkt haben.

Die Universa hat ihr Unfallschutz-Mehrwertprogramm ab April verbessert: Bergungs- und Rettungskosten sind jetzt je nach Tarifstufe zwischen 100.000 und 200.000 Euro mitversichert (bisher: 50.000/75.000). Erhöht wurden auch die Höchstentschädigungsgrenzen für kosmetische Operationen, Zahnersatz und das Erlernen der Gebärdensprache oder Blindenschrift. Anschaffungskosten für einen Blindenhund sind jetzt bis zu 50.000 Euro (vorher: 15.000) versichert.

Vorsorgeschutz auf 100.000 Euro erhöht

Zudem gibt es bei Unfalltod keine Anzeigefrist mehr. Bisher lag die Frist hier bei fünf bis sieben Tage. Deutlich ausgebaut wurden die Leistungen im Exklusivtarif: Als Besonderheit verzichtet der Versicherer hier komplett auf eine Leistungskürzung bei der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen. Für Partner und Kinder wurde zudem der Vorsorgeschutz von 50.000 auf 100.000 Euro erhöht. Im Tarif Kids-Exklusiv werden die Kosten für Rooming-in bis 10.000 Euro (vorher: 5.000) sowie bei Beschädigung einer Zahnspange bis 500 Euro (vorher: 300) übernommen.

Schulausfallgeld-Staffelung entfällt

Zudem entfällt die bisherige Staffelung des Schulausfallgeldes. Ab dem 20. Tag gibt es jetzt den kompletten Tagessatz von 50 Euro. Auch sonst können sich die Leistungen des Exklusiv-Tarifes sehen lassen: So sind dort Eigenbewegungen, allergische Reaktionen durch Insektenstiche sowie bei der Gliedertaxe auch innere Organe mitversichert

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