Aktuell gibt es weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene Regelungen dazu, wann ein Fonds als nachhaltig bezeichnet oder vertrieben werden darf. Die Finanzaufsicht Bafin sieht deshalb eine erhöhte Gefahr von „Greenwashing“ und legte einen Richtlinien-Entwurf für nachhaltige Investmentvermögen vor. Unter „Greenwashing“ versteht man, wenn es zwar Bekenntnisse zum Thema Nachhaltigkeit gibt und sich damit Menschen, Institutionen oder Unternehmen einen grünen Anstrich geben, aber nicht konsequent danach handeln.
Es sei gut, dass die Bafin Anbieter von Nachhaltigkeitsfonds dazu verpflichten wolle, dass sie im Kern auch nachhaltig anlegten, sagte Müller. Dem Entwurf zufolge sollen Fonds, die als nachhaltig beworben werden, künftig mindestens 75 Prozent ihrer Anlagen etwa nach sozialen und ökologischen Kriterien investieren. „Diese Vermögensgegenstände müssen wesentlich dazu beitragen, Umwelt- oder soziale Ziele zu erreichen“, heißt es. Alternativ können Fonds einen nachhaltigen Index nachbilden oder eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen. Die Fondsindustrie hat bis zum 6. September Zeit, sich dazu zu äußern. (dpa-AFX)