Verbraucherschützer gehen rechtlich gegen Prokon vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Landgericht Itzehoe den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Windenergieunternehmen Prokon beantragt. Dem Unternehmen solle untersagt werden, auf Genussrechtsinhaber durch ein Schreiben in unangemessener Weise Druck auszuüben, so der vzbz.

Laut Prokon haben Investoren mittlerweile Genussrechte im Wert von 187,7 Millionen Euro gekündigt.

Mit dem Schreiben werden die Inhaber von Prokon-Genussrechten nach Einschätzung des vzbv in rechtlich fragwürdiger Weise aufgefordert, nicht zu kündigen. Stattdessen sollen sie bereits erklärte Kündigungen widerrufen, Genussrechte erhöhen oder bei bestehenden Verträgen Einschränkungen bei der Kündigung in Kauf nehmen.

Verbraucherschützer: Verstoß gegen UWG

„Wir sehen in diesem Verhalten einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und lassen daher die Rechtmäßigkeit gerichtlich prüfen“, sagte Lars Gatschke, Referent im Team Finanzen beim vzbv. Es dürfe nicht unnötig mit der Angst der Verbraucher gespielt werden, die bei Prokon investiert haben. Auf sie werde durch die gesamte Aufmachung des Schreibens und die Gestaltung der Rückantwort in unzulässiger Weise Druck ausgeübt. Auch bestehe die Gefahr, dass bei den Verbrauchern der unzutreffende Eindruck erweckt werde, sie müssten eine der vier Optionen im Antwortschreiben ankreuzen.

Der vzbv hatte das Unternehmen am 14. Januar aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und den rund 75.000 Inhabern von Prokon-Genussrechten ein Berichtigungsschreiben zu schicken. Prokon hat diese Erklärung laut vzbv nicht innerhalb der gesetzten Frist abgegeben, so dass die Verbraucherschützer nun hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs beim Landgericht Itzehoe Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt haben.

Prokon bittet Anleger um Entschuldigung

In der Zwischenzeit hat sich Prokon auf seiner Homepage bei Anlegern entschuldigt, falls sie sich durch das Schreiben angegriffen oder bedroht gefühlt haben sollten: „Wir sind selbst zutiefst betroffen darüber, dass es zur jetzigen Situation gekommen ist. Wir können sehr gut verstehen, dass Sie ebenso wie viele andere Genussrechtsinhaber um Ihr Kapital fürchten und deshalb durch eine Kündigung oder sogar durch eine Klage versuchen möchten, so schnell wie möglich Ihre Genussrechte zurückgezahlt zu bekommen, bevor ’nichts mehr da ist’“. Am Dienstag hatte Prokon mitgeteilt, dass Investoren mittlerweile Genussrechte im Wert von 187,7 Millionen Euro gekündigt hätten. (kb)

Foto: Shutterstock

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