Debeka wird Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen
Gegenüber Cash. erklärte Dr. Gerd Benner, Leiter der Unternehmenskommunikation der Debeka, dass das Unternehmen die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen wird: „Der Aufforderung der Verbraucherzentrale Hamburg zur Abgabe einer Unterlassungserklärung werden wir nicht nachkommen, da wir die Vorwürfe der Verbraucherzentrale für nicht gerechtfertigt halten.“
Der Stornoabzug diene dem Schutz des Versichertenkollektivs vor Spekulationen des Einzelnen aufgrund von Veränderungen am Kapitalmarkt, so Benner. Zudem liege den Versicherungsnehmern die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die ergänzende Darstellung in den vertraglichen Unterlagen bereits bei Antragstellung vor.
„Die Vereinbarung des Stornoabzugs ist ausreichend transparent und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen“, betont der Pressesprecher gegenüber Cash.
Drohen weiteren Versicherern Abmahnungen?
Derzeit prüft die Verbraucherzentrale Hamburg zudem, ob auch Kundinnen und Kunden anderer Versicherungsgesellschaften von rechtswidrigen Klauseln zum Stornoabzug bei Kündigung des Rentenversicherungsvertrages betroffen sind.
Die Verbraucherschützer suchen Fälle, in denen Versicherte bei Kündigung ihres Vertrages extrem hohe oder undefinierte Stornoabzüge hinnehmen sollen. Betroffene können sich unter [email protected] an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden, betonen die Verbraucherschützer