5. Formulierung: Konkrete Angaben des Erblassers im Testament erleichtern die Umsetzung des letzten Willens. Umgangssprache sollte daher vermieden werden.
Mit deutlichen Formulierungen sollte möglichst detailliert bestimmt werden, wer welchen Teil des Nachlasses erhalten soll. Dabei muss klar erkennbar sein, wer Erbe ist und wem ein Vermächtnis zugedacht wird.
Um Verwechslungen auszuschließen sollten auch Erben und etwaige Vermächtnisnehmer mit Vor- und Nachname genannt werden – am Besten auch unter Angabe von Geburtsdaten und Adressen.
6. Aufbewahrung: Generell kann ein eigenhändiges Testament überall aufbewahrt werden. Damit der letzte Wille des Erblassers nach seinem Tod auch Anwendung findet, sollte es allerdings möglichst einfach auffindbar sein.
Es bietet sich daher an, eine Vertrauensperson darüber zu informieren, wo sich das Testament befindet. Es ist auch möglich, das Dokument beim Amtsgericht verwahren zu lassen, dann wird es automatisch im Zentralen Testamentsregister erfasst. (jb)
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