Verfassungsklage wegen Überleitung von DDR-Renten erfolglos

Eine Verfassungsbeschwerde gegen angebliche Ungerechtigkeiten bei der Übertragung von DDR-Renten im Zuge der Wiedervereinigung ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klage eines Betroffenen schon aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung an, wie am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt wurde (Az. 1 BvR 713/13).

Dem Karlsruher Beschluss zufolge gibt es auf die ursprünglich höhere Rente aber keinen geschützten Anspruch, weil sie nie auf Eigenleistung beruhte.
Dem Karlsruher Beschluss zufolge gibt es auf die ursprünglich höhere Rente keinen geschützten Anspruch, weil sie nie auf Eigenleistung beruhte.

Der Mann habe sich weder ausreichend mit der Rechtslage auseinandergesetzt noch einen Grundrechtsverstoß schlüssig dargelegt.

Wer in den Westen übersiedelte und deshalb seine Rentenansprüche in der DDR verlor, wurde im Rentensystem ursprünglich so behandelt, als ob er die ganze Zeit in der Bundesrepublik gelebt hätte. Nach dem Fall der Mauer wurde diese Praxis auf Menschen beschränkt, die vor dem 1. Januar 1937 geboren waren. Für alle Jüngeren gibt es neue, allgemeine Regeln für die Überleitung, die sich an den tatsächlich in der DDR eingezahlten Beiträgen orientieren. Das betraf rückwirkend auch Übersiedler, die schon seit den 1970er Jahren im Westen lebten.

Der Kläger wollte seine finanziellen Nachteile dadurch nicht hinnehmen. Dem Karlsruher Beschluss zufolge gibt es auf die ursprünglich höhere Rente aber keinen geschützten Anspruch, weil sie nie auf Eigenleistung beruhte. Der Mann, der noch bis 2009 arbeiten ging, habe auch genug Zeit gehabt, sich darauf einzustellen. (dpa-AFX)

Foto: Bundesverfassungsgericht

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