Der Grundrenten-Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ist verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt der renommierte Sozialrechtsexperte Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer (Uni Münster). Das Gutachten beauftragte die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).
Das Grundgesetz verlangt die Gleichbehandlung vor dem Gesetz (Art 3 Abs.1 GG). Ausnahmen bedürfen der Rechtfertigung. Das gilt auch für eine Ausnahme vom Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung. Eine solche Rechtfertigung kann beispielsweise der Ausgleich erlittener Nachteile sein (z.B. weniger Rentenversicherungsjahre wegen Kindererziehung oder Pflege).
Nachteilsausgleich muss gegeben sein
Ist ein solcher Ausgleich eines Nachteils nicht gegeben, so ist die Abweichung mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar, so Prof. Steinmeyer. Da Heils Entwurf keinen konkreten Nachteil ausgleichen will, sondern vorsieht, für eine Gruppe von Rentenversicherten deren Rentenversicherungsjahre pauschal aufzuwerten, schieße das Gesetz „in verfassungswidriger Weise über das Ziel hinaus“, so Prof. Steinmeyer.
„Auch wenn man dem Gesetzgeber mit dem Bundesverfassungsgericht Gestaltungsfreiheit einräumt, fehlt es hier in verfassungswidriger Weise an der Zielgenauigkeit.“
Dazu Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM: „Unsere Marktwirtschaft ist sozial, weil sie gezielt Nachteile ausgleicht. Geld mit der Gießkanne zu verteilen, ist nicht sozial. Ungleiches gleich zu behandeln, ist unsozial und verfassungswidrig.“
Foto: Michael Kappeler/dpa