Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Georg Fahrenschon, plädiert für eine verursachergerechte Einzahlung in den neuen EU-Abwicklungsfonds.
„Es gibt keinen Grund, Institute wie Sparkassen für einen solchen Fonds mithaften zu lassen, denn sie verfügen über eigene Institutssicherungssysteme. Ein solcher Abwicklungsfonds, der im Krisenfall systemrelevante Teile besonders großer Banken zu stabilisieren hat, muss in erster Linie von den Betroffenen finanziert werden. Deswegen muss gelten: Je riskanter die Geschäfte, je stärker die internationale Vernetzung und je größer das Haus, desto höher auch der Beitrag.“
Dabei drängt Fahrenschon auf Berechenbarkeit: „Die Institute brauchen hier Rechtssicherheit. Deswegen sollten Einzelheiten der Beitragsmessung möglichst präzise in der Verordnung zum Abwicklungsmechanismus geregelt werden.“
Keine Vergemeinschaftung der Kosten
Der DSGV-Präsident spricht sich strikt gegen eine vorzeitige Vergemeinschaftung und gegen eine Verkürzung der Aufbauphase des Abwicklungsfonds aus. Denn durch eine vorzeitige Vergemeinschaftung bei dem über zehn Jahre aufgebauten Fonds bestünde die Gefahr, dass Altlasten von Mitgliedsstaaten auf europäische Ebene verlagert würden.
Eine zehnjährige Aufbauphase bietet den Mitgliedsstaaten die Gelegenheit, Altfälle in eigener Regie zu regulieren. Eine kürzere Aufbauphase würde zudem zu einer Erhöhung der Jahresbeiträge auf ein nicht akzeptables Maß führen.
Lokale statt zentrale Aufsicht
Fahrenschon regt erneut ein Netzwerk nationaler Aufsichtsbehörden anstelle einer neu zu etablierenden „EU-Abwicklungsbehörde“ an. Damit könnte der Prozess im Fall einer Abwicklung übersichtlicher und effektiver gestaltet werden.
Bislang sei der gesamte Mechanismus noch zu bürokratisch für die Aufgabe der Bankenabwicklung. Eine stärkere Rolle des Rates und der nationalen Behörden innerhalb des Abwicklungsprozesses sei in jedem Fall zu begrüßen. (fm)
Foto: DSGV