In dem 24-seitigen Papier der Bundesregierung geht es nicht nur um die Finanzwirtschaft, sondern zum Beispiel auch um Überlegungen zur Anwendung der Blockchain-Technik in der Energiewirtschaft oder auch in Behörden – bis zur Speicherung von Geburtsurkunden. So laufen bereits Pilotprojekte im Zusammenhang mit Asylverfahren und dem internationalen Datenaustausch. Eine Blockchain-basierte Verwaltungsplattform kommt demnach bereits in Burkina Faso zum Einsatz (warum auch immer gerade dort) und werde in weiteren Entwicklungsländern „pilotiert“.
Die Blockchain-Technik wird also nicht nur das Finanzsystem, sondern die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft fundamental verändern. Krypto-„Währungen“ wie Bitcoin sind nur ein winziger Ausschnitt der Anwendungsmöglichkeiten. Deshalb: Vergessen Sie Bitcoin, wenn von Blockchain die Rede ist!
Wer glaubt, das alles sei Zukunftsmusik, irrt. Erste Security-Token-Emissionen sind – mit dem Plazet der Finanzaufsicht BaFin – bereits am Markt. Den Startschuss setzte im Juli die Crowdinvesting-Plattform Exporo. Sie produziert mittlerweile am Fließband Emissionsprospekte für „digitale Wertpapiere“ im Token-Format, die von der Aufsicht in Luxemburg genehmigt und von der BaFin authentifiziert wurden.
Emittenten stehen Schlange
Inzwischen hat die BaFin auch selbst mehrere STO-Wertpapierprospekte genehmigt. Dem Vernehmen nach stehen weitere Emittenten Schlange. Mit Ausnahme der technischen Abwicklung unterscheiden sich die Prospekte optisch und inhaltlich kaum von herkömmlichen Wertpapieremissionen. Das ist nicht verwunderlich, denn sie haben auch die gleiche rechtlich Basis: Das Wertpapierprospektgesetz und die EU-Prospektverordung.
Inhaltlich haben die Emissionen vielfach den Charakter von Fonds. So investieren die Anleger bei Exporo regelmäßig mittelbar in eine oder mehrere Immobilien und partizipieren an den Mieteinnahmen sowie der Wertentwicklung. Und die Startmark GmbH zum Beispiel sucht mit einem STO und einem BaFin-genehmigten Wertpapierprospekt bis zu 50 Millionen Euro, um das Kapital – ähnlich wie ein Venture Capital Fonds – in Start-Ups zu investieren.
Das ist dann auch der Kern der Kooperation zwischen Cash. und DLC: Ein STO hat eine technische Komponente (also die einwandfreie Programmierung des Smart Contracts, des Token und der betreffenden Rechte) und eine wirtschaftliche Seite. DLC bringt den technischen Sachverstand in die Kooperation ein, Cash. beurteilt das wirtschaftliche Konzept der Emission.
Nur wenn beides stimmt, kann eine Investition erfolgreich sein. Denn darum geht es – anders als bei Bitcoin – bei einem STO: Nicht um eine Spekulation, sondern um eine Investition.
Stefan Löwer ist Geschäftsführer der G.U.B. Analyse Finanzresearch GmbH und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.
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