Vertrieb 2015: Wandel als Chance

Im LVRG hat der Gesetzgeber festgelegt, dass statt 40 nur noch maximal 25 Promille Abschlusskosten – über fünf Jahre verteilt – bilanzwirksam eingestellt werden dürfen. Diese Begrenzung des Höchstzillmersatzes wird dazu führen, dass sich die Vergütung der Berater strukturell verändern wird.

„Es ist ein absehbarer Trend, dass die laufende Vergütung zukünftig einen höheren Anteil an der Gesamtvergütung einnehmen wird“, meint Niels Schnittger, Direktor Vertrieb bei Swiss Life Select Deutschland.

Am 1. Januar 2015 tritt das LVRG in vollem Umfang in Kraft. Bei der Vorstellung neuer Vergütungsmodelle halten sich die meisten Versicherer indes bedeckt.

Vergütungsvielfalt kommt

Und auch zu welchem Zeitpunkt die Akteure ihre neuen Provisionsstrukturen einführen wollen, ist noch mehrheitlich unbekannt. Man kann davon ausgehen, dass es künftig nicht ein Vergütungsmodell für alle geben wird, sondern eine Vielzahl verschiedener Modelle.

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Viele Marktteilnehmer haben sich bereits positiv zur erwarteten Reduzierung der Abschlussprovision zugunsten einer Erhöhung der laufenden Vergütung geäußert, da das ihrer Ansicht nach auch dem Konzept einer lebenslangen, ganzheitlichen Kundenberatung und -betreuung entspreche.

Andere sehen durch die neue Struktur indes die Beratung in ihrer heutigen Form und letztendlich die Versorgung ganzer Bevölkerungsgruppen mit Absicherungs- und Vorsorgeprodukten bedroht.

„Kleine Einkommen erhalten keine bedarfsgerechte Beratung mehr“

„Durch das LVRG wird es schwieriger, diese unverzichtbare Dienstleistung und die damit verbundenen Betriebsaufwendungen adäquat zu vergüten“, erläutert Hans-Theo Franken, Vorstandsmitglied des Frankfurter Allfinanzdienstleisters Deutsche Vermögensberatung (DVAG).

Seite drei: Unklare Vergütung im Lebensversicherungssegment

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