Verkauf der Lebensversicherung bleibt von Umsatzsteuer befreit

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (BFH VR 57/15) bestätigt, dass der Verkauf von Kapitallebensversicherungen von der Umsatzsteuer befreit bleibt. Die Revision eines Policenankäufers gegen ein Urteil des Münchener Finanzgerichts von 2017 war damit erfolgreich, wie die Policen-Direkt-Gruppe mitteilt.

Bundesfinanzhof in München

In die Entscheidung des BFH sei eingeflossen, dass der Versicherungsnehmer beim Verkauf der Lebensversicherung weiter am Risikoanteil partizipiert – im Unterschied zur Kündigung bleibe ein Rest-Todesfallschutz für die Hinterbliebenen erhalten. Wenn der Ankäufer Policen zur Refinanzierung weiter veräußert, sei dies steuerlich als begünstigtes Finanzgeschäft einzustufen. Dem Zweitmarkt wäre, so die Begründung des V. Senats, mit Besteuerung die Geschäftsgrundlage entzogen worden. 

„Signalwirkung für den Zweitmarkt“

„Das langersehnte Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung und hat Signalwirkung für den Zweitmarkt. Ankäufer haben jetzt endlich Rechtssicherheit im Handel mit Lebensversicherungen“, kommentierte Policen-Direkt-Gründer und Geschäftsführer Max Ahlers das Urteil. (kb)

Foto: Picture Alliance 

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