Die verlängerten staatlichen Hilfen für besonders belastete Firmen in der Corona-Krise können nun beantragt werden. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium jetzt mit. Die Bundesregierung hatte entschieden, dass die bisher bis Ende Juni befristete Überbrückungshilfe III als „Überbrückungshilfe III Plus“ bis September fortgeführt wird. Neu ist eine „Restart-Prämie“, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu Personalkosten erhalten können – falls sie etwa Personal aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen.
Die Überbrückungshilfe ist das zentrale Kriseninstrument der Regierung, um Folgen der Pandemie auf Jobs und Firmen abzufedern.
Bei Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent
„Auch wenn die Wirtschaft in den meisten Bereichen wieder loslegen konnte, haben immer noch Unternehmen mit Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zu kämpfen“, so Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). „Diesen Unternehmen stehen wir weiter zur Seite.“
Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind laut Ministerium alle Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Eine „Neustarthilfe Plus“ richte sich an Soloselbstständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe III Plus profitierten. (dpa-AFX)