Die Mehrheit der Vermittler von Finanzanlagen und Versicherungen steht der bisherigen Regulierung ihres Berufsstandes positiv gegenüber, so eine aktuelle Umfrage des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.. Am schlechtesten wird demnach die Regulierung der Honorarberatung bewertet.
Die beste Bewertung erzielte die seit 2007 umgesetzte Regulierung der Versicherungsvermittlung, die von fast zwei Dritteln der Vermittler als gelungen bewertet wird. Für das 8. AfW-Vermittlerbarometer hat der Verband im Sommer 2015 über einen Online-Fragebogen 1.700 Vermittler zu aktuellen Branchenthemen und -entwicklungen befragt.
17,8 Prozent sehen die Regulierung der Umfrage zufolge als „sehr positiv “ und 44,4 Prozent als „positiv“ an. 12,8 Prozent der Vermittler haben demnach indes ein negatives und 6,8 Prozent ein sehr negatives Bild. 14,9 Prozent sind laut AfW unentschieden.
Gute Bewertung für die Regulierung der Finanzanlagenvermittlung
Zurückhaltender, aber dennoch mehrheitlich positiv wird die seit 2013 umgesetzte Regulierung der Finanzanlagenvermittlung beurteilt.12,9 Prozent der Vermittler empfinden die Umsetzung der Umfrage zufolge als sehr positiv und 31,5 Prozent als positiv. Knapp ein Fünftel stellt der Regulierung demnach jedoch ein negatives Zeugnis aus: 9,4 Prozent bewerten sie als „negativ“ und 10,4 Prozent sogar als „sehr negativ“. 17,9 Prozent sind unentschieden.
Der neu geschaffene Paragraf 34h Gewerbeordnung (GewO) kommt in der Bewertung der Vermittler am schlechtesten weg. Nur 5,2 Prozent der Befragten sagen, die Regulierung der Honorarberatung sei „sehr positiv“, 12,4 Prozent „positiv“.
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Ein Drittel der Vermittler gibt indes schlechte Noten: 17,0 Prozent bewerten die Regulierung der Honorarberatung „negativ“, 16,1 Prozent sogar „sehr negativ“. Der Anteil der Unentschlossenen ist bei dieser Frage mit 30,8 Prozent relativ hoch. (jb)
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