Bernhard Rapp, Direktor Marketing und Produktmanagement und stellvertretender Niederlassungsleiter Deutschland bei Canada Life, sprach mit Cash. über die Folgen der Reform der betrieblichen Altersvorsorge für die Marktteilnehmer und über die Rolle der Vermittler.
Cash.: Die betriebliche Altersversorgung ist durch die Debatte rund um das Betriebsrentenstärkungsgesetz stark in den Fokus gerückt. Welche konkreten Vorteile bietet eine bAV Arbeitnehmern und Arbeitgebern?
Rapp: Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für nahezu alle Arbeitnehmer eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Bisher war sie alleine schon durch die steuerlichen Vorteile interessant, jetzt ist sie durch einen staatlichen Zuschuss bei der Gehaltsumwandlung sogar noch attraktiver geworden. So können sich Arbeitnehmer mit geringem Eigenaufwand ein Polster für den Ruhestand aufbauen. Noch attraktiver wird es sogar, wenn der Arbeitgeber Zuschüsse zusteuert – seien es die eingesparten Sozialabgaben oder Zuzahlungen darüber hinaus. Für den Arbeitnehmer ist die bAV somit eine wirklich effiziente Form der Altersvorsorge.
Was bedeutet die Reform für die Firmen?
Auch der Arbeitgeber profitiert von einer guten bAV: Denn eine motivierte, gut ausgebildete Belegschaft ist für mittelständische Unternehmen ein wichtiger Erfolgsfaktor. Ein gutes Gehalt allein reicht vielfach einfach nicht mehr aus, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Die bAV ist ein wichtiger Baustein moderner Vergütungssysteme geworden. Arbeitgeber schaffen mit einem attraktiven Modell einen klaren Mehrwert für das Unternehmen und erreichen damit gleich mehrere Ziele: Mitarbeiterfindung, -motivation und -bindung. Dass der Arbeitgeber sich um die Altersvorsorge der Mitarbeiter kümmert und damit soziale Verantwortung übernimmt, kann erheblich zur Arbeitnehmermotivation beitragen. Oft ist es auch ein Faktor bei der Entscheidung für eine neue Stelle. Das ist nicht nur in Zeiten guter Konjunktur wichtig, in denen Unternehmen um qualifizierte Fachkräfte konkurrieren, denn insgesamt wirkt sich die verändernde Demografie auch auf den Arbeitsmarkt aus: Es werden weniger qualifizierte Mitarbeiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Beim Kampf um Talente muss sich der Arbeitgeber also etwas einfallen lassen. Betriebliche Altersvorsorge ist ein wirkungsvolles Instrument, die eigene Attraktivität als Arbeitgeber nachhaltig zu erhöhen.
Wie muss eine betriebliche Altersvorsorge aussehen, damit sich ein Arbeitgeber damit konkurrenzfähig aufstellen kann?
Sie muss Flexibilität bieten, bedarfsgerecht ausgestaltet und auch renditeorientiert sein. Sowohl Führungskräfte als auch die breite Belegschaft müssen von einer bAV profitieren können – eine Vorsorge-Lösung sollte daher umfassend auch die unterschiedlichen Bedürfnisse abbilden können. Die Grundlage hierfür bietet unser ganzheitlicher bAV-Beratungsansatz, der sich an der Situation des jeweiligen Unternehmens orientiert. Bei kleineren und mittelständischen Unternehmen kann beispielsweise mit einer gut durchdachten Lösung eine effiziente, schlanke und kostengünstige Betriebsrente für die gesamte Belegschaft geschaffen werden. Mit der Kombination bestimmter Durchführungswege schafft der Arbeitgeber zusätzlich Flexibilität und optimiert zugleich auch die Leistungsfähigkeit seiner bAV.
Nach langem Hin und Her hat der Bundestag das Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet. Sind Sie mit dem Resultat zufrieden?
Generell kann man sagen, dass in dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz gute Ansätze enthalten sind, die die betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich weiter nach vorne bringen und auch stärken können. Und durch die beitragsorientierte Leistungszusage etwa eröffnen sich durchaus viele neue Vertriebsansätze und auch Zugangswege. Attraktiver wird eine bAV für Arbeitnehmer nun sicherlich durch den Freibetrag bei der Grundsicherung, den erhöhten Dotierungsrahmen auf acht Prozent der BBG Rentenversicherung, durch die verbesserte Vervielfältigungsregelung und den verpflichtenden Zuschuss des Arbeitgebers für den Fall einer Entgeltumwandlung. Für Arbeitgeber ist der zusätzliche steuer- und sozialabgabenfreie Förderbetrag bei Geringverdienern, die ein monatliches Einkommen unter 2.200 Euro haben, ebenfalls positiv, da sie ihre Belastung durch die sofortige steuerliche Geltendmachung von 30 Prozent reduzieren können.
Seite zwei: Tarifpartnermodell und „alte bAV-Welt“ finden zusammen