Vermittler-Zulassung: DIHK fordert Zuständigkeit

Seit Mitte Februar liegt der Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagen-Vermittler- und Vermögensanlagenrechts vor. Bis Mitte dieser Woche konnten Stellungnahmen zum Entwurf eingereicht werden. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) äußerte sich. Er plädiert unter anderem für ein sogenanntes „One-Stop-Shop“-Verfahren.

Antrag Vertrag Unterschrift„Wir begrüßen insgesamt die Initiative des Bundes“, schreibt der DIHK in seiner Stellungnahme, die Cash.Online vorliegt. Erfreut zeigte sich die Dachorganisation der Industrie- und Handeslkammern (IHKn) auch über die Einigung auf eine gewerberechtliche Regulierung der Finanzanlagenvermittlung und -beratung.

Allerdings, so merkt der DIHK an, sehe man bei einigen Punkten „Anpassungsbedarf“. Genannt werden insbesondere der administrativen Aufwand für die betroffenen Unternehmen und künftig zuständigen Stellen.

Dem Entwurf zufolge sollen die einzelnen IHKn für die Registrierung und die Sachkundeprüfung der Vermittler zuständig sein, während das Erlaubnisverfahren die Gewerbeämter vornehmen.

Genau das moniert der DIHK. Nach seinen Vorstellungen wäre es besser, die Zuständigkeit für alle drei Vorgänge in „eine Hand zu legen“, sozusagen als „One-Stop-Shop“ bei den jeweiligen IHKn.

Danach sollen Personen, die eine Gewerbeerlaubnis und eine Registrierung beantragen, nur einen Ansprechpartner haben und alle Verwaltungsvorgänge an einem Ort erledigen können. Denn aktuell seien viele Gewerbetreibende sowohl Inhaber einer Anlagevermittler- als auch einer Versicherungsvermittlererlaubnis.

Für die Erlaubnisanträge nach den Paragrafen 34d (Versicherungsvermittler) und 34f (Finanzanlagenvermittler, Finanzanlagenberater) GewO reicht nach Ansicht des DIHK die einmalige Einreichung der erforderlichen Unterlagen für beide Antragsverfahren. Damit müsse man die Unterlagen auch nur einmal prüfen.

Für die Erlaubniserteilung und die nachfolgende Überwachung ergeben sich daraus „sowohl auf Unternehmens- als auch Verwaltungsseite erhebliche Synergien, wenn die Zuständigkeiten in eine Hand gelegt werden“, so der DIHK. (ks)

Foto: Shutterstock

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