Die Zahl der Vermittler nach Paragraf 34 GewO ist in den letzten zwölf Monaten insgesamt gestiegen. Das Segment der Versicherungsvermittler verzeichnet indes rückläufige Werte.
Von Anfang April 2016 bis Anfang April dieses Jahres hat sich die Zahl der Vermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f (Finanzanlagenvermittler ) und h (Honorar-Finanzanlagenberater) von 36.841 auf 37.426 gestiegen. Innerhalb der Gruppe der Finanzanlagenvermittler konnte die Zahl jener zulegen, die offene Investmentvermögen vermitteln. In den Sparten geschlossene Investmentvermögen und Vermögensanlagen gab es geringe Rückgänge.
Deutliches Plus bei Immobiliendarlehensvermittlern
Besonders stark entwickelte sich der Wert für Vermittler nach Paragraf 34i GewO (Immobiliendarlehensvermittler). Von Juni 2016 bis April stieg ihre Zahl von 1.379 auf 44.924. Der deutliche Anstieg ist nicht zuletzt auf die seit März 2016 geltende Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) zurückzuführen. Die WIKR legt fest, dass nur Berater mit einer Erlaubnis nach GewO Paragraf 34i zum Thema Immobilienfinanzierung beraten und diese vermitteln dürfen. Die Übergangsfrist für Berater ohne Erlaubnis ist am 21. März 2017 ausgelaufen.
Sorgenkind Versicherungsvermittler
Einzig der Bereich der Versicherungsvermittler und -berater kann mit der positiven Entwicklung der vorgenannten Segmente nicht mithalten. Dort gab es seit April letzten Jahres insgesamt einen Rückgang der Werte von 231.312 auf 225.805. Das größte Minus mit knapp vier Prozent verzeichnete dabei die Sparte der gebundenen Versicherungsvertreter. (fm)
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