Vermittlungsausschuss: Keine Versicherungspflicht für Aufsitzmäher & Co.

Aufsitzmäher
Foto: Panthermedia/guffoto
Bundesländer und Versicherer sehen die Einbeziehung dieser Fahrzeugtypen in die Versicherungspflicht als nicht erforderlich an.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf einen Kompromiss bei der Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts geeinigt. Die vorgesehene Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher und Gabelstapler soll nun doch entfallen.

Mit dem Gesetz wollte der Bundestag eine EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umsetzen. Der Bundestagsbeschluss sah unter anderem vor, dass ab 1. Januar 2025 auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert werden müssen. Bisher sind diese Fahrzeuge davon befreit.


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An dieser Regelung kam von Seiten der Bundesländer und der Versicherer Kritik auf. Sie sehen die Einbeziehung dieser Fahrzeugtypen in die Versicherungspflicht als nicht erforderlich an, da ihr Gebrauch der normalen Haftpflichtversicherung unterfällt und mögliche Schäden durch diese ausreichend abgesichert seien.

Der Vermittlungsausschuss schlägt deshalb nun vor, die Neuregelung zu streichen und den bisher geltenden Ausschluss der Kfz-Versicherungspflicht für diese Fahrzeuge beizubehalten.


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