Die BaFin beanstandet insbesondere die mangelnde Individualisierung der Produktinformationsblätter: So erfolge in vielen Fällen keine Auswahl der für das betreffende Finanzinstrument einschlägigen Risiken. Stattdessen würden oftmals alle bei Finanzinstrumenten denkbaren Risiken genannt.
Außerdem moniert die BaFin, dass die Beschreibungen des jeweiligen Produkts sowie seine Funktionsweise häufig zu abstrakt und oberflächlich seien. Diese Kritikpunkte könnten auch bei zahlreichen der bislang veröffentlichen VIBs genannt werden. Sofern die Branche eine Regulierung der VIBs durch die BaFin vermeiden möchte, sollten Standards etabliert werden, die die gesetzlichen Vorgaben und möglichst auch die Erwartungen der BaFin an die Vergleichbarkeit der VIBs erfüllen.
Diese Standards sollten zu einem VIB führen, das es Anlegern und Beratern ermöglicht, innerhalb kurzer Zeit die wesentlichen Charakteristika und Besonderheiten des jeweiligen geschlossenen Fonds zu erfassen. Das bedeutet insbesondere, dass gleichlautende Formulierungen nur bei gleichartigen Strukturen verwendet werden sollten, während unterschiedliche Strukturen dagegen durch unterschiedliche Formulierungen deutlich erkennbar sein sollten.
Wenn es gelingt, dass branchenweit VIBs individuell und auf den konkreten geschlossenen Fonds bezogen gestaltet werden, wird für Anleger und Berater ein großer Mehrwert und Nutzen erzielt. Denn dann erhalten Anleger und Berater mit dem Verkaufsprospekt nicht nur einen großen und langen Roman über den jeweiligen geschlossenen Fonds, sondern zusätzlich mit dem VIB auch eine spannende Kurzgeschichte, deren Lektüre viele relevante Information bietet und die mit dazu beitragen wird, Fehlinvestitionen und Enttäuschungen zu vermeiden.
Die Autoren Dr. Bernd Rüber (Rechtsanwalt) und Dr. Gunter Reiff (Rechtsanwalt und Steuerberater) sind Gründer und Partner der RP Asset Finance Treuhand.