Vermögensanlagen: Schon acht BaFin-Interventionsverfahren

Auf Cash.-Nachfrage bestätigt die BaFin, dass sie bereits acht Verbotsverfahren gegen Vermögensanlagen angekündigt oder eingeleitet hat, deren Prospekte sie zuvor gebilligt hatte. In vier Fällen wurde der Vertrieb eingestellt. Es gibt aber auch gute Nachrichten. Der Löwer-Kommentar

 

„Es bleibt dabei: Dass die eine BaFin-Abteilung einen Prospekt billigt und später eine andere Abteilung der gleichen Behörde damit droht, die Emission wieder zu verbieten, ist nicht akzeptabel.“

Ein Artikel in der März-Ausgabe des „BaFin-Journals“ sorgte unter den Emittenten und Vertrieben von Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) für einige Aufregung. Die Finanzaufsicht zog darin kräftig über fast alle Arten von VermAnlG-Emissionen her und kündigte an, diese auf “erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz” zu überprüfen und gegebenenfalls zu untersagen.

Dazu ist die Behörde nach dem WpHG berechtigt. Laut dem Artikel geht es dabei nicht nur darum, dass die BaFin bestimmte Konzepte künftig nicht mehr zulassen will. Vielmehr können auch Emissionen betroffen sein, deren Prospekte zuvor von ihr selbst gebilligt wurden und damit zum Vertrieb freigegeben sind.

Ja, es stimmt

Dem BaFin-Journal zufolge ist es sogar schon „oft vorgekommen“, dass nachträglich ein Verbotsverfahren eingeleitet oder angekündigt wurde und der Vertrieb der betreffenden Produkte daraufhin beendet wurde, um ein förmliches Verbot abzuwenden. Stimmt das wirklich? Cash. hat für aktuelle Ausgabe 7/2019 (ab Donnerstag im Handel) bei der BaFin nachgefragt. Diese bestätigt: Ja, es stimmt.

„Insgesamt ist dies viermal vorgekommen (zweimal 2016, 2018 und 2019)“, antwortet BaFin-Pressesprecher Dr. Ralf Schürmann erfreulich präzise. „Dabei sind auch Fälle erfasst, bei denen schon die Anhörung zu einem Auskunfts- und Vorlageersuchen die Einstellung des Vertriebs nach sich zog“, so Schürmann weiter. Es habe sich um Nachrangdarlehen, Namensschuldverschreibungen sowie die im VermAnlG genannte Kategorie „sonstige Anlagen“ gehandelt, also wohl Direktinvestments.

Doch das ist noch nicht alles. „Bislang wurden acht Produktinterventionsverfahren erst nach erfolgter Vermögensanlagenprospektbilligung durch die BaFin eingeleitet“, antwortet Schürmann auf die entsprechende Frage. „Nach unseren Informationen wird davon aktuell keine Vermögensanlage mehr vertrieben“, schreibt er weiter.

Seite 2: Gute Nachricht

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