Vermögensanlagengesetz: Konzepte und Risiken

Eine ähnliche Chancen-Risiko-Konstellation findet sich auch bei einer anderen Form der Sachwertanlage, die derzeit sehr beliebt ist: Container-Direktinvestments.

Bei diesen Modellen kauft der Anleger einzelne Transportcontainer und vermietet sie in der Regel zu festen Konditionen an ein Unternehmen des Anbieters, das die Boxen anschließend zurückkauft.

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Sofern der Rückkauf von Beginn an fest vereinbart ist, fallen solche Angebote neuerdings in den Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes. Sie müssen damit über einen von der Bafin gebilligten Prospekt verfügen sowie die weiteren Vorschriften beachten.

Mit dem geplanten ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz soll dies auf alle Container– (und weitere) Direktinvestments ausgedehnt werden. Das hat auch Auswirkungen auf den Vertrieb, der zum großen Teil über freie Vermittler läuft.

Diese benötigen künftig – wie auch bei AIF und den anderen Vermögensanlagen – eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f Gewerbeordnung. Hierfür sind unter anderem ein Sachkundenachweis und eine Versicherung Voraussetzung.

Anleger in der Pflicht

Zudem sind Ablauf und Dokumentation der Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Für Banken und andere Institute gilt das ohnehin.

Das entbindet die Anleger nicht davon, sich die Unterlagen genau anzusehen und die – vor allem wirtschaftlichen – Risiken zu akzeptieren.

Auch gibt es ohne Frage bei allen Formen von Sachwert-Emissionen in Teilbereichen noch Optimierungspotenzial und weiterhin auch Offerten, die nicht so besonders gut gelungen sind.

Generell aber können Anleger heute in fast der gesamten Branche der indirekten Sachwertanlagen nicht nur mit besseren Produkten und einer strengeren staatlichen Aufsicht rechnen als in früheren Jahren, sondern auch mit einer weitaus qualifizierteren Beratung durch den Vertrieb. (sl)

 

Lesen Sie den vollständigen Artikel in der aktuellen Ausgabe “Rendite+ Sachwertanlagen 1/2016“.

Foto: Shutterstock

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