Regulierung des Hypothekenmaklers – verschärft sich die Haftung?

Obwohl noch keine Details über die kommende Wohnimmobilienkreditrichtlinie feststehen, dürften unter anderem die Protokollierungspflicht und die obligatorische Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung im Fokus stehen. Was erwartet Kreditvermittler?

Gastbeitrag von Joachim Leuther, BS Baugeld Spezialisten

Vermögensschaden
„Die Empfehlung an Kreditvermittler lautet, Protokolle zu führen und ein eigenes Qualitätsmanagement für die Beratung aufzubauen.“
Die schon 2007 eingeführte Regulierung der Versicherungsvermittler zeigt uns eine Entwicklung auf, die sich als Schablone für ein zukünftiges Szenario der Kreditvermittler eignet.

Berater ist haftbar

Zum einen hat die Regulierung der Versicherungsvermittler öffentlichkeitswirksam stattgefunden. Verbraucher sind sich heute stärker bewusst, dass Berater haftbar gemacht werden können.

Rechtschutzversicherungen sind weit verbreitet und Verbraucheranwälte schaffen die nötige Transparenz um Forderungen zu stellen, was die Inanspruchnahme seitens der Verbraucher erhöht.

Beweislast für Beratungsfehler liegt beim Kunden

Darüber hinaus liegt die Beweislast für einen Beratungsfehler beim geschädigten Kunden. Die Protokollierungspflicht führt allerdings häufig zu einer faktischen Beweislastumkehr.

Wenn zum Beispiel ein mögliches Risiko nicht dokumentiert wurde, dann wurde vermutlich auch nicht darüber gesprochen. Die Konsequenz: bei fehlenden oder oberflächlichen Protokollen sind Berater im Prozess regelmäßig in der Defensive.

Konsequentes Aussortieren schlechter Risiken

Zuletzt ist der befürchtete Versicherungsnotstand für Vermögensschaden-Haftpflichtdeckungen ausgeblieben. Jedoch: innerhalb der letzten sieben Jahre haben sich die Beiträge für Vermögensschaden-Haftpflicht-versicherungen stark erhöht.

Das geht einher mit einem schärferen Underwriting und einem konsequenten Aussortieren schlechter Risiken. Schadenfallkündigungen für Vermittler, die ihr Beratungsmanagement nicht im Griff haben und haftpflichtige Fehler produzieren, sind häufiger geworden.

Keine Versicherung – keine Geschäftsmöglichkeit

Die substantiellen Folgen für die Berater: keine Versicherung – keine Geschäftsmöglichkeit. Kleine Vermittler sind verschwunden, aber es gab auch eine Bereinigung qualitativer Art. Will heißen: ein paar „faule Eier“ wurden vom Markt verdrängt.

Die Empfehlung an Kreditvermittler lautet dementsprechend, Protokolle zu führen und ein eigenes Qualitätsmanagement für die Beratung aufzubauen um teure Fehler gar nicht erst entstehen zu lassen.

Autor Joachim Leuther ist Vorstand bei der BS Baugeld Spezialisten AG.

Foto: BS Baugeld Spezialisten AG & Shutterstock

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