Vermögensübertragung: Fünf Varianten der Gestaltung

Schon immer wurde Vermögen noch zu Lebzeiten an Enkel oder Dritte übertragen. Margit Winkler, Geschäftsführerin des Instituts Generationenberatung, stellt fünf verschiedene vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten vor und gibt Tipps zur Umsetzung.

afdasfsaf
„Mit sogenannten Ferrari- und Rückfallklauseln, die genau ausformuliert werden, lassen sich über den Tod hinaus Modalitäten, Umgang und Zeitpunkt der freien Verfügbarkeit des Vermögens festlegen.“

Der Finanzberater kann bei der Vermögensübertragung zu Lebzeiten helfen und äußerst flexible Möglichkeiten schaffen, denn auch der 70-Jährige will sich nicht festlegen und braucht anpassungsfähige Möglichkeiten der Gestaltungen, die einfach und kostengünstig beim Berater zu ändern sind – Flexibilität ist ein wichtiges Kriterium.

Grundsätzlich bevorzugt der Kunde Vertragsgestaltungen, die ähnlich wie ein Testament von ihm alleine errichtet werden. In besonderen Fällen macht eine Mitwirkung des Begünstigten Sinn.

1. Einfache Begünstigung bei Depots, Geldanlagen und Versicherungen
Der große Vorteil dabei ist, dass der Kunde ganz alleine die Gestaltung vornimmt. Der Berater hat also einen Entscheidungsträger und meist einen Termin für die Umsetzung. Außerdem ist die Hemmschwelle gering, da sowohl Kunde als auch Berater diese Konstellation kennen.
Tipp: Durch eine Unterschrift nimmt der Begünstigte die Schenkung an. Auf diese Weise kann der Wille des Erblassers nicht von seinen Rechtsnachfolgern widerrufen werden. Dabei muss der Begünstigte nicht die Höhe des Erbes oder der Schenkung kennen – die Vertrags- beziehungsweise Policennummer reicht aus.

Seite zwei: Term-Fix-Variante und Vertragsspaltung

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments