Rund 1,3 Millionen Auszubildende starten in den vergangenen Wochen ins Berufsleben. Damit rückt auch das Thema Sparen in den Fokus. Viele Arbeitgeber sind zu vermögenswirksamen Leistungen entweder tariflich verpflichtet oder bezahlen sie freiwillig. Bis zu 40 Euro monatlich sind möglich. Wie diese optimal investiert werden.
Interessant ist dabei auch die zusätzlich mögliche staatliche Zulage: Wer unter bestimmten Einkommensgrenzen bleibt, kann besonders profitieren: „12 Monate bezahlen, aber 14 Monate sparen – das ist rein rechnerisch der potenzielle Mehrwert von vermögenswirksamen Leistungen“, erklärt Michael Gott, Vertriebsleiter der Hamburger Sutor Bank. Doch viele Azubis und Berufseinsteiger verschenken Geld, weil sie keine VL-Leistungen nutzen.
Arbeitgeber und Finanzdienstleister müssen verstärkt über VL aufklären
Dass vermögenswirksame Leistungen von vielen eigentlich Anspruchsberechtigten gar nicht in Betracht gezogen werden, belegt eine Untersuchung aus dem Jahr 2018 (ebase): Demnach verzichten von rund 20 Millionen potenziellen VL-Sparern in Deutschland rund 7 Millionen auf ihren Anspruch.
„Vielen Menschen fehlt offenbar das Wissen über vermögenswirksame Leistungen und ob sie darauf Anspruch haben. Arbeitgeber, aber auch Finanzdienstleister sowie Verbände und Institutionen müssen daher viel stärker über vermögenswirksame Leistungen aufklären“, sagt Michael Gott.
Für Arbeitgeber seien VL-Zahlungen zudem eine gute Option, um Mitarbeiter zu binden. „Der Beginn einer Ausbildung oder der erste Job sind der richtige Anlass, um mit dem geförderten Sparen zu beginnen. Berufseinsteiger sollten daher aktiv bei ihrem Arbeitgeber nachfragen, um kein Geld zu verschenken“, erklärt Michael Gott.
Auch für Studierende, die einen Nebenjob ausüben oder auch als studentische Hilfskräfte an ihrer Hochschule beschäftigt sind, kann sich ein Nachfragen bei ihrem Arbeitgeber lohnen, da sie als geringfügig Beschäftigte ebenfalls für VL-Leistungen in Frage kommen.
Für Azubis und Berufseinsteiger besonders relevant: Arbeitnehmersparzulage vom Staat
Sollte ein Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen oder weniger als 40 Euro zahlen, so macht es durchaus Sinn, wenn Arbeitnehmer die Beiträge komplett selbst übernehmen oder auf 40 Euro aufstocken.
Per Gehaltsumwandlung können die VL-Zahlungen dann aus dem Bruttogehalt geleistet werden – auf diese Durchführung gibt es einen gesetzlichen Anspruch. Mit Blick auf die Anlageform stehen drei Varianten zur Auswahl: Banksparplan, Bausparvertrag oder ein Aktienfondssparplan.
Interessant ist vor allem die staatliche Zulage: Wer einen Bausparvertrag abschließt und mit seinem Einkommen unter 17.900 Euro jährlich bleibt, erhält vom Staat eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von neun Prozent der Anlagesumme, maximal 43 Euro pro Jahr. Wer einen Aktienfondssparplan abschließt und nicht mehr als 20.000 Euro im Jahr verdient, erhält eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 Prozent der Anlagesumme, maximal 80 Euro pro Jahr.