Das Jahr 2015 bringt einige Neuerungen mit sich: höhere Beiträge, niedrigere Zinsen, neue Rechte. In ihrem Beitrag fasst Vorsorge-Expertin Margit Winkler die wichtigsten Neuerungen zusammen und erklärt, was sie für jeden Einzelnen bedeuten.
Gastbeitrag von Margit Winkler, vom Institut Generationenberatung
Unter dem Strich dürfte es 2015 für die meisten teurer werden. Im privaten Bereich kann man die Stellschrauben noch anziehen – doch das Sozialsystem fordert die Deutschen.
Gesetzliche Rentenversicherung wird günstiger – Pflegeversicherung steigt
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar 2015 von derzeit 18,9 auf 18,7 Prozent. Die gesetzliche Pflegeversicherung steigt hingegen. Im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes wird der Beitragssatz um 0,3 Prozent auf 2,35 Prozent ab Januar angehoben.
Auf diese staatlichen Beschlüsse hat der einzelne keinen Einfluss. Doch was bei der gesetzlichen Pflegeversicherung passiert, gilt auch für die private Zusatzversicherung: Die Beiträge werden steigen, denn der Bedarf bei immer mehr Pflegefällen wird größer. Die Pflegezeit kostet nun mal verdammt viel Geld. Wer das Risiko mit einer privaten Pflege-Zusatzversicherung abdecken will, sollte jetzt zugreifen und auf eine Variante ohne Beitragsanpassung achten.
Krankenkassenbeiträge sinken – flexible Zusatzbeiträge kommen
Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt ab dem 1. Januar von 15,5 auf 14,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen davon jeweils die Hälfte. Der bisherige 0,9-prozentige Sonderbeitrag wird gestrichen. Jetzt dürfen die Kassen zukünftig einkommensabhängige Zusatzbeiträge verlangen, den die Versicherten allein zu zahlen haben. Sie müssen darüber jedoch mindestens vier Wochen vor dem Ende des Monats informiert werden, ab dem der höhere Beitrag gelten soll.
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Wie hoch der neue Zusatzbeitrag ausfällt, entscheiden die Kassen individuell. Das Gesundheitsministerium geht in ersten Prognosen jedoch davon aus, dass er unter dem alten Sonderbeitrag von 0,9 Prozent liegen wird. Für den Fall, dass eine Kasse den Zusatzbeitrag zum ersten Mal erhebt, hat der Gesetzgeber den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zugestanden, damit diese gegebenenfalls in eine günstigere Versicherung wechseln können.
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