Versicherung, Pflege und Co.: Das ändert sich 2015

Für Lebensversicherungen, die ab dem 1. Januar 2015 abgeschlossen werden, gilt der neue Garantiezins von 1,25 Prozent. Das sind Auswirkungen der andauernden Niedrigzinsphase, denn auch Versicherer müssen das Vermögen am Markt anlegen.

Der Kunde versichert damit sein „Langlebigkeitsrisiko“ durch eine lebenslang garantierte Rente. Außerdem profitiert er von der deutlich günstigeren Besteuerung dieser Anlage im Vergleich zu allen anderen Formen des Sparens und Anlegens.

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Wer seine Altersvorsorge nicht in der „klassischen“ Variante anlegen möchte, für den gibt es die Möglichkeit, innerhalb der Lebensversicherung in Fonds zu investieren oder an einem Wertpapier-Index zu partizipieren. In beiden Fällen profitiert er dann auch vom Steuervorteil und der Garantie auf lebenslange Rente.

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wird teurer

Der neue Garantiezins strahlt auch auf andere Vorsorgeprodukte aus. Davon ist im Wesentlichen die Versicherung zur Berufsunfähigkeit (BU) betroffen. Verantwortliche von Versicherern schätzen, dass die Versicherung um bis zu sieben Prozent teurer werden könnte. Dies gilt für Neukunden, die ab Januar 2015 die Versicherung abschließen.

Durch die niedrigen Zinsen haben die Versicherer immer größere Probleme, ein Finanzpolster für ihre Kunden aufzubauen. Diese Finanzierungslücke dürfte mit höheren Beiträgen der Versicherten kompensiert werden. Wer sich für eine BU-Versicherung entscheidet, sollte dies noch in diesem Jahr tun. Ohnehin gilt: Je eher, desto besser.

Rentensteuer steigt weiter

Steigen wird auch die Rentensteuer. Wer nächstes Jahr in den Ruhestand geht, muss dann 70 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern. Für Ruheständler, die bereits 2014 aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, liegt die Rentensteuer noch bei 68 Prozent. Jedes Jahr erhöht sich die zu versteuernde Rente um zwei Prozent-Punkte. Wer also erst im Jahr 2040 in Rente geht, für den sind die vollen 100 Prozent der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Allerdings können von dieser Bruttorente immer noch die üblichen Freibeträge und Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Es ist beschlossene Sache, dass manche Formen der Rentenversicherung jetzt schon zu 100 Prozent versteuert werden, andere werden demnächst so belastet. Die einzigen Formen, die günstiger versteuert werden, sind die private Lebens- bzw. Rentenversicherung sowie Erträge aus Vermögen und Vermietungen. Die Altersvorsorge wird sich aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzen. Generell gilt: Keine Vorsorge zu treffen, ist die schlechteste Entscheidung. Mein Tipp: erst Varianten mit staatlicher Unterstützung nutzen, dann private hinzunehmen.

Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung.

Foto: Institut Generationenberatung

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