Einige gesetzliche Versicherungen, auf die sich Angestellte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verlassen können, entfallen für Selbstständige. Diesen plötzlich fehlenden gesetzlichen Schutz können private Versicherungen ausgleichen und teils sogar übertreffen.
Grundsätzlich sind eine private Haftpflichtversicherung, eine Kfz-Versicherung fürs Auto und eine Wohngebäudeversicherung für die eigenen vier Wände ratsam – unabhängig davon, ob eine Selbstständigkeit vorliegt oder nicht. Darüber hinaus gibt es aus Sicht der Württembergischen Versicherung mindestens fünf absolute Must-Haves in Sachen Versicherungsschutz für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer.
Die private Krankenvollversicherung
Selbstständige können freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben oder sich um eine private Krankenversicherung kümmern. Wer bei der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, muss deren Beitrag allerdings in voller Höhe selbst bezahlen. Schließlich bekommt man kein „Gehalt“, von dem der Beitrag sonst abgezogen werden könnte. Wer jung in die private Krankenversicherung einsteigt, sichert sich meistens niedrige Beiträge – und genießt die individuell wählbaren, starken Leistungen der privaten Versicherung.
Die Krankentagegeldversicherung
Werden Angestellte krank, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen lang weiter aus. Selbstständige haben keinen Anspruch auf diese Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da sie kein Gehalt bekommen. Passend zur privaten Krankenversicherung sollte daher ein Krankentagegeld für Privatversicherte abgeschlossen werden. Dieses federt bei Selbstständigen die entstehenden Einkommensverluste bei längerer Krankheit ab.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Ernstfall haben Selbstständige keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, da sie in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, aus der die Erwerbsminderungsrente finanziert würde. Ohne diesen Basis-Schutz ist eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ein absolutes Muss. Können Selbstständige ihren Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Unfall nicht mehr ausüben, schützt die BU vor den finanziellen Folgen. Selbstständige erhalten mit der BU eine Berufsunfähigkeitsrente und sichern so den Wert ihrer Arbeitskraft ab.
Die private Unfallversicherung
Angestellte haben über die gesetzliche Unfallversicherung einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Voraussetzung ist ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit, während der Arbeitszeit und auf dem Weg von der Arbeit zurück nach Hause. Für Selbstständige besteht dieser Schutz nicht automatisch, denn sie sind von der Versicherungspflicht „befreit“. Sie müssten eine freiwillige gesetzliche Unfallversicherung explizit beantragen. Deshalb ist eine private Unfallversicherung sinnvoll für Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
Die private Rentenversicherung
Selbstständige verlassen in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung und können somit auch nicht auf eine Rente daraus hoffen, wenn sie in den Ruhestand gehen. Mit einer privaten Rentenversicherung können sie für Ausgleich sorgen. Dabei werden die Anlage der Beiträge und die Renditechancen individuell von den Sparenden gewählt. Im Rahmen einer Basisrente sind dank staatlicher Förderung zudem erhebliche Steuervorteile realisierbar.
Nicht zu vergessen – der Schutz für den Betrieb
Zuletzt darf der Schutz für den eigentlichen Betrieb nicht vernachlässigt werden. Dazu gehören etwa eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Berufshaftpflichtversicherung, eine Vermögensschadenshaftpflicht etwa für Steuerberater, Makler, Vermittler oder Rechtsanwälte, eine Inhaltsversicherung und eine gewerbliche Gebäudeversicherung, falls sich das Firmengebäude im Besitz des Firmeninhabers befindet.