Auch die Privathaftpflichtversicherung bewerten die Verbraucherschützer als unverzichtbar. „Wer anderen einen Schaden zufügt, der haftet mit seinem Privatvermögen dafür – es sei denn, er hat eine Privathaftpflichtversicherung“, heißt es beim BdV. Nicht verheiratete Studenten seien dabei meist über die Versicherung ihrer Eltern bis zum Abschluss des ersten Studiums, spätestens bis zum 25. Lebensjahr, mitversichert.
Eine Bestätigung des Versicherers sollte aber eingeholt werden, so die Empfehlung, „denn bei manchen Tarifen gelten in besonderen Fällen auch Ausschlüsse“. Dies sei etwa dann der Fall, wenn Studenten nicht mehr bei den Eltern wohnen. Erst nach Abschluss des Erststudiums sei eine eigene Privathaftpflichtversicherung erforderlich.
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„Nicht auf Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten“
Darüber hinaus rät der BdV Studenten, sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu bemühen. Zwar wüssten Studenten oft noch gar nicht, welchen Beruf sie später ausüben oder halten eine Berufsaufgabe aus gesundheitlichen Gründen häufig für nicht vorstellbar. Dennoch sollten sie einen BU-Schutz abschließen, denn der Verlust der eigenen Arbeitskraft „stellt nicht nur das größte Risiko dar, auch die Folgen sind existenziell“, erklärt der BdV.