Die Hausratversicherung gehört nach Meinung der BdV-Experten nicht zu den notwendigen Versicherungen. „Wenn Studenten noch zu Hause, in einem Studenten- oder Ausbildungswohnheim leben, ist der Hausrat über die Versicherung der Eltern mitversichert“, heißt es zur Begründung.
Anders sehe es aus, wenn Studenten einen eigenen Hausstand gründen oder in eine Wohngemeinschaft ziehen. Dann kann der Abschluss, so der BdV, sinnvoll sein – allerdings nur, „wenn wertvoller Hausrat seinen Platz dort findet“.
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Auslandskrankenversicherung kann laut BdV sinnvoll sein
Studenten, die mehrere Monate im Ausland verbringen möchten, empfiehlt der BdV eine Auslandskrankenversicherung. Sie übernimmt die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland sowie die Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport.
Auch für diejenigen, die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, sei der Abschluss dieser Versicherung meist sinnvoll. Dies sei besonders dann der Fall, wenn von der privaten Krankenversicherung keine Kosten für den Rücktransport übernommen werden. (lk)
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