3. Hausratsversicherung
Mit Studienbeginn erfolgt meist auch der Umzug in die ersten eigenen vier Wände. Zunächst sollten Studienanfänger herausfinden, ob ihr Hausrat in Wohnheim, Studenten-, oder WG-Zimmer über die Hausratversicherung der Eltern gegen Schäden durch Feuer, Diebstahl oder Rohrbruch etc. abgesichert ist.
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Ist dies nicht der Fall, ist bei wertvollen Besitztümern der Abschluss einer eigenen Hausratversicherung empfehlenswert. Die Policen sind meist schon für wenige Euro im Monat zu haben und bieten häufig die Option, das Fahrrad mitzuversichern.
4. Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Studienanfänger zu empfehlen, da Studierende und junge Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können, meist kein Anrecht auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben.
Das Studium kann ein guter Zeitpunkt sein, um sich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern, denn je früher die Versicherung abgeschlossen wird, umso niedriger fallen häufig die Prämien aus. Studierende sollten insbesondere darauf achten, welche Bedingungen die Police für die Zeit nach dem Studium vorsieht. Die Rente sollte beispielsweise nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können.
5. Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Studierenden nur auf dem Weg zur und in der Universität sowie auf Exkursionen und Fahrten, die durch die Hochschule organisiert sind. Unfälle in der Freizeit sind nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt.
Auch wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist und keine gesetzlichen Rentenansprüche bestehen, könnte eine Unfallversicherung eine alternative Absicherung bieten, die allerdings nur im Fall einer dauerhaften Invalidität durch Unfall greift. Zwischen Studierendem und Versicherer sollte eine hohe Versicherungssumme für den Fall vereinbart werden, dass ein Unfall zur Invalidität führt. (jb)
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