Zwar hört die Freundschaft gemeinhin beim Geld auf, jedoch offenbar nicht beim Versicherungsvertrieb. Die Experten der Verbraucherzentrale Hamburg raten nun, Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis nicht ohne weitere Prüfung zu vertrauen.
Immer wieder wenden sich Ratsuchende an die Verbraucherschützer, die über Familienangehörige, Freunde oder Bekannte Versicherungsverträge abgeschlossen haben, die schlecht oder unnötig für sie sind.
Die Gründe dafür seien einfach zu verstehen: Der Versicherungsmarkt stelle mit seinen unzähligen Produkten und Anbietern, Fallstriken in den Vertragsbedingungen und intransparenten Produktbescheibungen eine undurchdringliche Herausforderung für viele Verbraucher dar.
Damit konfrontiert ist die Mehrheit froh über die Hilfe eines Experten, und besteht zu diesem eine freundschaftliche oder familiäre Beziehung, haben Verbraucher nach Einschätzung der Verbraucherzentrale oft besonderes Vertrauen in dessen Empfehlungen.
„Wir beobachten immer wieder, dass empfohlene Produkte weniger kritisch hinterfragt werden, wenn diese von Bekannten oder Freunden vertrieben werden. Uns sind Fälle bekannt, bei denen Vermittler dieses besondere Vertrauensverhältnis sogar bewusst ausnutzen“, so Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Beispielfall aus Hamburg
Exemplarisch dafür sei der Fall einer Hamburgerin, die bei einem befreundeten Vermittler zwei Rentenversicherungsverträge abgeschlossen hatte.
Nachdem in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit ein Großteil der Abschlusskosten von der Kundin bezahlt worden war, empfahl ihr der Vermittler einen weiteren Vertrag. Zuvor sollte sie jedoch die beiden alten Verträge kündigen oder beitragsfrei stellen.
Becker-Eiselen kritisiert: „Die weitere Versicherung bietet der Betroffenen aus unserer Sicht keinerlei Vorteil. Es drängt sich der Verdacht auf, dass mit der Unterschrift unter einen neuen dritten Vertrag der Vermittler einzig und allein Abschlussprovisionen kassieren wollte.“
Rechzeitig überprüfen und widersprechen
Obwohl sich natürlich nicht alle Versicherungsvermittler auf derart dreiste Weise bereichern wollen, rät die Verbraucherschützerin grundsätzlich zur Vorsicht und falls notwendig auch zum Widerruf.
Falle nach der genauen Sichtung aller Unterlagen auf, dass ein Versicherungsvertrag doch ein schlechtes Geschäft ist, so können Kunden diesen binnen 14 Tagen widerrufen. Bei Lebens– und Rentenversicherungen betrage die Frist sogar 30 Tage.
Wurden beim Abschluss die vorgeschriebenen Formalitäten nicht eingehalten, so können Verbraucher einem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag teilweise noch Jahre später widersprechen. (bm)
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