Kritik an geplanter VAG-Novelle

Der Referentenentwurf zur Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ruft ein geteiltes Echo in der Fachwelt hervor. Während die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) eher moderate Änderungswünsche anmeldet, fordert der Bund der Versicherten (BdV) erhebliche Nachbesserungen von der Bundesregierung.

Rainer Fürhaupter, DAV: „Durch dieses Maßnahmenpaket wird eine aufsichtsrechtlich sinnvolle und risikogerechte Bewertung langfristiger Garantien unter Solvency II ermöglicht.“

Der Gesetzgeber schaffe mit der VAG-Novelle Plannungssicherheit, die angesichts des enormen mit Solvency II verbundenen Arbeitsaufwands dringend geboten sei, lobte Rainer Fürhaupter, Vorstandsvorsitzender der DAV, in einer Stellungnahme vom vergangenen Freitag.

Weiter begrüßten die Aktuare „ausdrücklich“, dass alle im Rahmen der Omnibus-II-Richtlinie eingeführten Maßnahmen zur Sicherung langfristiger Garantien in das neue VAG aufgenommen worden seien. „Durch dieses Maßnahmenpaket wird eine aufsichtsrechtlich sinnvolle und risikogerechte Bewertung langfristiger Garantien unter Solvency II ermöglicht“, heißt es.

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Fehlende Ausnahme für bAV-Einrichtungen irritiert Aktuare

Zwar stoßen Teile des Referentenentwurfs bei den Aktuaren auf Kritik, doch die Verbesserungsvorschläge sind überschaubar. So weisen die Versicherungsmathematiker darauf hin, dass das kürzlich verabschiedete Lebensversicherungsreformgesetz noch keinen Eingang in den Referentenentwurf gefunden habe. So fehle insbesondere die Neuregelung der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere.

Zudem nahmen die Aktuare „irritiert“ zur Kenntnis, dass die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung nicht konsequent von Solvency II ausgenommen würden. Dies sei anders als angekündigt, heißt es seitens der DAV. „Das kann so nicht gewollt sein“, kritisiert Fürhaupter. Er appelliert an das Bundesfinanzministerium, den Gesetzesentwurf entsprechend zu korrigieren.

DAV sieht Handlungsbedarf bei älteren PKV-Versicherten

Unabhängig von der aktuellen Debatte um Solvency II bekunde die DAV Handlungsbedarf hinsichtlich der Beitragsentwicklung von privat Krankenversicherten, insbesondere in den Altern ab 55 Jahren. „Maßnahmen zur Abmilderung von Prämienerhöhungen werden bereits vor Alter 65 notwendig sein“, betonte Fürhaupter. Die DAV-Experten würden sich diesbezüglich aktiv in den weiteren Diskussionsprozess einbringen, kündigte der DAV-Vorsitzende an.

Seite zwei: Verbraucherschützer kritisieren „einseitige Belastung der Verbraucher“ durch VAG

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