Versicherungsbetrug: Versicherer trifft Beweislast

Liegt ein Versicherungsfall vor und der Versicherer vermutet einen Versicherungsbetrug, muss er die vorsätzliche Herbeiführung beweisen. Das hat das Landgericht (LG) Dortmund in einem aktuellen Fall entschieden. Eine nachvollziehbare Vermutung ist demnach nicht ausreichend.

Recht Versicherungsbetrug
Vermutet ein Versicherer bei einem vorliegenden Versicherungsfall einen Betrug, muss er dies auch beweisen. Eine lediglich nachvollziehbare Vermutung reicht hierfür nicht aus.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mann (Kläger) seiner Versicherung (Beklagte) gemeldet, dass es sein Fahrzeug zerkratzt worden sei. Da er eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, verlangte er den Ersatz der fiktiven Reparaturkosten.

Der KfZ-Versicherer verweigerte die Zahlung, da er annahm, dass der Versicherungsnehmer einen bestehenden Vorschaden nicht behoben hatte und diesen nun zum Anlass nehme, um fiktive Reparaturkosten abzurechnen. Weiterhin sei der Vorschaden nicht über die Versicherung gelaufen und das Fahrzeug übersteige die vereinbarte Leistung um das Dreifache. Auch sei der Versicherte noch Beiträge aus dem Jahr 2014 schuldig.

Der Mann führte indes an, dass der Vorschaden vollständig repariert worden sei. In seiner Entscheidung vom 2. März 2017 (Aktenzeichen: 2 O 155/15) gab das LG Dortmund der Klage in Höhe von 2.861,35 Euro statt.

Versicherer muss Vorsatz beweisen

Das Gericht vertritt die Ansicht, dass ein Versicherungsfall nachgewiesen ist. Ein „Unfall“ um Sinne des Versicherungsvertrages sei auch gegeben, wenn das Fahrzeug zerkratzt werde.

Unerheblich ist demnach, ob sich der Versicherungsfall so ereignet haben kann, wie vom Versicherungsnehmer geschildert. Um leistungsfrei zu werden, hätte der Versicherer die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer beweisen müssen.

Es sei nicht ausreichend, dass „die Beklagte Umstände schlüssig vorgetragen hat, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des streitgegenständlichen Unfallschadens herleiten lässt“. (jb)

Foto: Shutterstock

 

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