Fußball-WM ruft Versicherungsbetrüger auf den Plan

Die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien weckt bei vielen Fans Begehrlichkeiten auf die neueste Fernsehtechnik – und nicht selten ist Versicherungsbetrug mit im Spiel. Nach einer aktuellen Einschätzung der Zurich Versicherung werden vermeintliche Schäden an Fernsehern häufig mit unachtsamen Freunden oder Unwetter begründet – doch das wird genauestens überprüft.

Rolf Kretzschmar: „Unsere erfahrenen Sachverständigen können meist in kurzer Zeit feststellen, ob ein Schaden fingiert ist oder ob er sich tatsächlich, wie beschrieben, zugetragen hat.“

„Wenn parallel zu einem Großevent wie der Fußball-Weltmeisterschaft neue top ausgestattete Flachbildschirme bei diversen Elektronikmärkten angepriesen werden, können wir bei uns mit einem erhöhten Schadensaufkommen rechnen“, sagt Rolf Kretzschmar, Betrugs-Experte bei der Zurich Versicherung.

Schadenfälle explodieren nach Produktneuvorstellungen

Dass sich darunter auch zahlreiche Betrugsversuche fänden, sei leider „bittere Tatsache“, so Kretzschmar. Das Phänomen ist der deutschen Versicherungswirtschaft nicht neu: Auch nach der Vorstellung neuer Smartphones oder Spielekonsolen nehmen entsprechende Schadenfälle laut Versicherungsverband GDV zu.

Die beliebtesten Schadenhergänge spielten sich in der Haftpflichtversicherung ab, weiß der Zurich-Experte. So habe beispielsweise ein Versicherungsnehmer das Fernsehgerät eines Freundes versehentlich vom Tisch gestoßen – doch nicht immer entspricht dies der Wahrheit. Eine gute Vorlage für Versicherungsbetrug bei Elektrogeräten seien auch Unwetter: „Bei der Hausratversicherung eingereicht wird dann etwa ein vermeintlicher Blitz- oder Überspannungsschaden an Fernseher oder Spielekonsole“, berichtet Kretzschmar.

Zurich beschäftigt ein Heer von Betrugssachverständigen

Um Betrugsfälle aufzuklären, beschäftigt Zurich rund 45 Experten in einem eigenen Betrugsdezernat. Ziel der Abteilung sei es, die redlichen Kunden vor betrügerischen Machenschaften zu schützen. „Unsere erfahrenen Sachverständigen können meist in kurzer Zeit feststellen, ob ein Schaden fingiert ist oder ob er sich tatsächlich, wie beschrieben, zugetragen hat“, erklärt Kretzschmar. Sobald ein Betrug zweifelsfrei festgestellt worden sei, bringe man diesen auch zur Anzeige. „Eine Bagatellgrenze kennen wir grundsätzlich nicht“, betont der Zurich-Mann. (lk)

Foto: Zurich

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