Dem Internet-Portal Check24 droht eine neue Klage des Bundesverbands der Versicherungskaufleute. Die Makler bezweifeln, dass Check24 der rechtlich vorgeschriebenen Pflicht zur Beratung und Betreuung von Versicherungskunden nachkommt.
„Hier setzen wir im Sinne des Verbraucherschutzes ein dickes Fragezeichen und werden auch das genau prüfen“, sagte BVK-Präsident Michael Heinz am Dienstag.
Dies wäre die zweite Klage des BVK gegen das expandierende Internet-Portal, das inzwischen alljährlich allein mehr als eine Million Kfz-Versicherungen verkauft.
Check24 weist den Vorwurf zurück. „Wir kommen der Pflicht zur nachvertraglichen Beratung und Betreuung der Kunden vollumfänglich nach“, sagte ein Sprecher.
BVK-Erfolg im ersten Prozess
Die Kunden hätten jederzeit die Möglichkeit, sich sowohl über ihr Online-Vertragskonto als auch die Berater des Unternehmens an Check24 zu wenden.
Im ersten Prozess hatte der BVK durchgesetzt, dass Check24 die sogenannte Erstinformation der Verbraucher verbessern muss. Das Unternehmen muss nun die Kunden früher als bisher informieren, dass es für die Vermittlung von Versicherungspolicen ebenso wie ein traditioneller Makler Provisionen erhält.
Allerdings fielen die gerichtlichen Anforderungen weniger streng aus als vom BVK erhofft. Check24 wirft seinerseits dem BVK vor, dass nicht alle Makler ihren Informationspflichten nachkämen. Deswegen hat das Unternehmen drei BVK-Mitglieder abgemahnt. (dpa-AFX)
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